(PM) , 31.03.2007 - (DCRS/IH) DCRS berichtete vor einer Woche über eine Richterin, die einer Deutschmarokkanerin eine vorzeitige Scheidung abgelehnt hatte und zur Begründung den Koran zitierte, anstatt das Grundgesetz. Nun erhält die Koran – Richterin Unterstützung in den eigenen Reihen. Wie der Focus aktuell berichtet, nimmt der Vorsitzende des deutschen Richterbundes Wolfgang Ahrenhövel, die Richterin in Schutz. Dass die Richterin den Koran in ihren Überlegungen zum Urteil mit herangezogen habe, sei ein Zeichen dafür, dass der religiös-kulturelle Hintergrund der Klägerin miteinbezogen wurde. Es sei „selbstverständlich“, dass sich Richter mit dem Koran oder muslimischen Gebräuchen aus einander setzten. DCRS fragt: Warum setzen sich die Herren und Frauen „Richter“ nicht mit der Bibel, die Grundlage unserer abendländischen Kultur ist, und dem Grundgesetz auseinander? Dies sollte eigentlich genügen!! Ahrenhövel statierte weiterhin, dass die Entscheidung der Richterin nicht „abwegig“ sei, denn man könne sich auch nach körperlicher Gewalt wieder versöhnen. In dem vorliegenden Fall hatte die Frau ausgesagt, dass ihr Nochehemann sie mehrfach misshandelt und mit dem Tod bedroht hatte. Die Richterin sah es als ausreichend an, ein Annäherungsverbot auszusprechen. DCRS meint: „Ist diese Aussage nicht schon der Beweis dafür, dass das Züchtigungsrecht ... weiter geht’s unter
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