Pressemitteilung, 02.03.2012 - 16:17 Uhr
Perspektive Mittelstand
Insolvenz der Immobase AG
Anmeldung der Insolvenz seitens Immobase AG. Für Mitglieder des Verbraucherdienst e.V. Urteile auf Schadensersatz erwirkt.
(PM) Essen, 02.03.2012 - Immobase AG warb im Jahr 2010 per Cold Call (unerlaubter Werbeanruf) mit verlockenden Gewinnaussichten im Fall des Erwerbs der Genussscheine des Unternehmens. Kommuniziert wurde eine Dividende von 9,00% bis 9,75%. Die Wertpapiere wurden seinerzeit von Immobase AG ohne das zwingend dafür notwendige Emissionsprospekt per unerlaubten Werbeanruf angeboten und veräußert. Nach Aussagen der Anleger wurden die Schuldverschreibungen zusätzlich intensiv mit einem beabsichtigen Börsengang April 2010 durch die Mitarbeiter der Firma Immobase AG per Telefon beworben. Der Börsengang wurde nie vollzogen. Auch eine Firma Marconia Capital AG aus Zürich kam in’s Spiel. Verbraucherdienst e.V. recherchierte und berichtete seinerzeit dazu – Zitat: „Seit September 2010 wirbt die Immobase AG sogar mit einem Rückkauf der Genussrechte durch eine gewisse Marconia Capital AG mit dem Sitz in Zürich. Auch diese Rückkaufsangebote liegen Verbraucherdienst e.V durch Anleger schriftlich vor. Es wurden den Anlegern durch die Mitarbeiter per Telefon mitgeteilt, dass eine Einlage durch den Anleger in Höhe von z.B. 75.000,00 €, und einem Rückkauf durch die Marconia Capital AG einen Ertrag in Höhe von 200.000 CHF ergibt.“ – Zitat Ende. Quelle: tinyurl.com/7576cbz Die ersten Schadensersatzansprüche gegen Immobase AG für betroffene Anlegern in fünfstelliger Höhe wurden durch die dem Verein angeschlossene Rechtsanwaltskanzlei Atay bereits im November 2010 geltend gemacht. Letztendlich wurden betroffenen Anlegern durch das Landgericht Essen Schadensersatzansprüche in insgesamt sechsstelliger Höhe zugesprochen. Beispiele der erwirkten Schadensersatz-Urteile für Mitglieder des Verbraucherdienst e.V. (PDF):Urteil 1 tinyurl.com/6stg4mp Urteil 2 www.tinyurl.com/76fvqtg Urteil 3 www.tinyurl.com/7spj4no Urteil 4 www.tinyurl.com/7th9a51 Urteil 5 www.tinyurl.com/7sajuv5 Verbraucherdienst e.V. macht für seine Mitglieder, in Zusammenarbeit mit der Kanzlei Atay, Restforderungen weiterhin geltend. Da der Verein rechtzeitig reagierte und Schadensersatz-Urteile für die Mitglieder erstritten werden konnten, werden diese wohl mit einem blauen Auge davonkommen. Info-Telefon Verbraucherdienst e.V. 0201 176790


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ÜBER VERBRAUCHERDIENST E.V.

Ziel des Vereins ist es insbesondere, eine Bündelung von Verbraucherinteressen in Fällen zu ermöglichen, in denen eine Vielzahl von Verbrauchern durch die gleichen unternehmerischen Praktiken betroffen ist, um diesen so die Durchsetzung ihrer Rechte zu erleichtern. Zur Durchsetzung der Verbraucherrechte im Einzelfall arbeitet der Verein mit Rechtsanwälten zusammen, die erforderlichenfalls von den Verbrauchern mit ihrer außergerichtlichen und gerichtlichen Vertretung beauftragt werden können.