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Pressemitteilung

Inkasso: Jede zweite Forderung ist unberechtigt? Pustekuchen!

Die gesamte Inkassobranche wird gerne an den Pranger gestellt. Zuletzt von der Verbraucherzentrale. Fehlerbenennung ist wichtig! - ein korrekter Studienaufbau, Nennung aller Fakten und ehrlichen Informationen aber mindestens ebenso.
(PM) Bremen, 17.02.2016 - Kürzlich las man in vielen Zeitungen und Zeitschriften, dass nach einer Studie der Verbraucherzentralen jede zweite von Inkassounternehmen geltend gemachte Forderung unberechtigt sei. Auch sonst stellte die im Internet (www.verbraucherzentrale-bayern.de/mediabig/237952A.pdf) abrufbare Studie Inkassounternehmen kein sonderlich gutes Zeugnis aus, sondern bemängelte u. a. intransparente und überhöhte Gebühren sowie den Verbraucher unter Druck setzende Äußerungen in Forderungsschreiben bzw. Drohgebärden.

Unerhört! Damit bestätigte sich gewiss wieder einmal das Bild, das sich viele Leserinnen und Leser bereits aus früherer Berichterstattung sowie anhand von Erfahrungen im eigenen Umfeld gemacht hatten. Jedoch – wie so oft lohnt es sich auch hier, etwas genauer hinzuschauen: Dann ist das wahrhaft skandalöse Ergebnis, dass jede zweite Forderung unberechtigt sei (genaugenommen sind es nach der Studie sogar 56%, und hinzu kommen noch 30%, in denen die Forderung „unklar“ sei; als „berechtigt“ wurden daher nur lächerliche 14% eingeordnet), schnell erklärt, ohne dass gleich der Stab über die Inkassobranche gebrochen werden dürfte.

Bremer Inkasso GmbH: Studie der Verbraucherzentrale überzeugt nicht

Bernd Drumann, Geschäftsführer der Bremer Inkasso GmbH, erläutert: „Die Verbraucherzentralen haben zum einen bloß Beschwerden von Verbrauchern ausgewertet (und zwar ganze 1.413 im Vergleich zu schätzungsweise mindestens 20 Millionen beschwerdefrei vonstattengegangenen Inkassomandaten bei Inkassounternehmen und Rechtsanwälten), also ihre Zahlen überhaupt nur aus den verschwindend wenigen „kranken“ Fällen berechnet, in denen der Empfänger eines Inkassoschreibens sich falsch behandelt fühlte. Und zum anderen wurde eine Forderung bereits dann als „unberechtigt“ eingestuft, wenn nur der Schuldner diese Bewertung vornahm, ohne dass zwingend eine Nachprüfung erfolgte. Dass der Schuldner jedoch weder unbefangen noch ggf. kompetent genug ist, die Berechtigung der Forderung zu verneinen, dürfte auf der Hand liegen.“

Die Wirtschaft braucht ehrliches Inkasso – der Verbraucher auch

Im Bundesverband Deutscher Inkasso-Unternehmen e. V. (BDIU – in Europa der größte Verband von Dienstleistern im Forderungsmanagement, weltweit der zweitgrößte) sind rund 560, und damit der Großteil der registrierten Inkasso-Unternehmen im Land organisiert. Die Verbandsmitglieder vertreten nach Angaben des BDIU die Interessen von über 500.000 Gläubigern aller Wirtschaftsbereiche und führen jährlich rund fünf Milliarden Euro an Geldern dem Wirtschaftskreislauf wieder zu. „Auch wir sind seit 2002 Mitglied und besitzen darüber hinaus noch das Zertifikat “TÜV-geprüftes Inkasso“, ergänzt Bernd Drumann. „Jeder Unternehmer, der immer wieder Forderungsausfälle zu verzeichnen hat, wird diese zwangsläufig in seine Preiskalkulation mit einbeziehen müssen. Die Verbraucherpreise steigen. Und zwar für alle Verbraucher. Jeder sollte daher ein Interesse an seriösem Inkasso haben, das Unternehmer bei der Realisierung ihrer Forderungen unterstützt“, gibt Drumann zu bedenken.

Seriöses Inkasso ist umfangreich geregelt

Im Oktober 2013 trat das Gesetz gegen unseriöse Geschäftspraktiken in Kraft. Seit November 2014 gelten zudem für Inkassounternehmen und Rechtsanwälte neue Darlegungs- und Informationspflichten. Die neuen Regelungen verpflichten dazu, schon in der ersten Zahlungsaufforderung dem Schuldner umfassende Informationen zu erteilen, damit dieser leichter beurteilen kann, ob der Anspruch gegen ihn berechtigt ist oder nicht. Dem Schreiben muss nun u. a. entnommen werden können, für wen die Forderung geltend gemacht wird, worauf sie beruht und wie sich die Kosten genau zusammensetzen. „Ein seriöses Inkassobüro hat mit diesen Angaben nie hinter dem Berg gehalten“, so Drumann. Eine weitere Regel, die vielen unbekannt ist, wenn sie über vermeintlich exorbitante Inkassokosten klagen: Vom Schuldner darf nie mehr verlangt werden als das, was ein Rechtsanwalt in Rechnung stellen könnte.

Zum Schutz vor Inkassobetrügern: Einfach Registrierung prüfen

Wer einen Brief von einem Inkassounternehmen erhält, sollte prüfen, ob das Unternehmen im Rechtsdienstleistungsregister unter www.rechtsdienstleistungs-register.de eingetragen ist. Der geschäftsmäßige Einzug von fremden Forderungen ist nach §§ 2, 10 Abs. 1 Nr. 1 Rechtsdienstleistungsgesetz (RDG) registrierungspflichtig; die Registrierung setzt umfangreiche Eignungsmerkmale – darunter strafrechtliche Unbescholtenheit – und Kenntnisse voraus, die im RDG geregelt sind.
„Ergibt die Prüfung anhand des Registers aber, dass man es mit einem registrierten Inkassounternehmen zu tun hat, so sollte man das Forderungsschreiben nicht einfach ignorieren, sondern unbedingt den Dialog suchen, in dem offene Fragen etwa zur Forderung oder den Gebühren meist schnell geklärt werden können.“
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