Pressemitteilung, 27.11.2006 - 18:47 Uhr
Perspektive Mittelstand
Zum Jahresende droht ausstehenden Forderungen die Verjährung Ein Blick auf das Forderungsmanagement ist derzeit von besonderer Bedeutung
(PM) , 27.11.2006 - Karlsruhe, 27.11.2006 – Mit Ausklang des laufenden Jahres stellt sich, besonders seit den gesetzlichen Neuerungen durch die Schuldrechtsmodernisierung des Gesetzgebers Anfang des Jahres 2002, für ausstehende Forderungen die Problematik der Verjährung.Im Zuge der Schuldrechtsnovelle wurde nämlich seinerzeit die regelmäßige Verjährungsfrist von 30 Jahren auf nunmehr 3 Jahre verkürzt. Dabei beginnt die gesetzliche Regelfrist mit dem Schluss des Jahres, in dem der Anspruch entstanden ist und der Gläubiger von den Umständen, die den Anspruch begründen sowie von der Person des Schuldners Kenntnis erlangt oder ohne grobe Fahrlässigkeit erlangen musste. Letzteres wird im „Forderungsalltag“ eines Unternehmers zumeist von untergeordneter Relevanz sein, da die Fakturierung einer Rechnung in aller Regel die Kenntnis von Anspruch und Schuldner bereits voraussetzt. „Beim überwiegenden Großteil von Forderungsfällen, die jetzt von dieser Thematik betroffen sind, wird das zeitliche Kriterium ausschlaggebend sein“, erläutert Dirk Fahrland, Rechtsanwalt und Partner der accreditas-Vertragskanzlei Scharrelmann Fahrland in Trier. „Besonderes Augenmerk sollte man von daher vor allem den Forderungen zuteil werden lassen, die irgendwann im Jahre 2003 entstanden sind und bei denen der Zahlungsanspruch aus Lieferung oder Leistung resultiert. Diese Art von Forderung ist in den meisten Geschäftsbetrieben gängig und in Kombination mit einem Fristbeginn im Jahre 2003, tritt bei diesen mit Ablauf des Jahres 2006 Verjährung ein, “ so Fahrland weiter.Insofern empfiehlt sich die Zusammenarbeit mit einem auf das Forderungsmanagement spezialisierten Partner, zum Beispiel mit einem Inkassounternehmen, da der dort zuständige Mandantenberater die Forderungsbestände stets im Blick hat und dementsprechend frühzeitig auf die erforderlichen Maßnahmen hinweisen wird bzw. diese in Absprache sogar direkt einleitet, um die Ansprüche zu sichern.