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Pressemitteilung

Immovaria GmbH: Mit der Erbschaftsteuerreform profitieren in Form von denkmalgeschützten Immobilien

(PM) Nürnberg, 16.09.2010 - Trotz der zum 1. Januar 2009 in Kraft getretenen Erbschaftsteuerreform bleiben denkmalgeschützte Gebäude eine hochinteressante Anlageoption - nicht zuletzt für Familien. Der Grund: Baudenkmäler bleiben im Erbfall bei Erfüllung bestimmter Voraussetzungen zu 85 bis 100 Prozent steuerfrei. Die Immovaria GmbH, erfolgreich in der Sanierung und Vermittlung denkmalgeschützter Bauten tätig, informiert zu diesem aktuellen Thema.

Die Anfang dieses Jahres in Kraft getretene Erbschaftsteuerreform hat die Möglichkeiten für steueroptimierende Investitionsmodelle in erheblicher Weise eingeschränkt. So werden Wohn- und Gewerbegebäude im Erbfall nicht länger zum Einheitswert, sondern zum realen Marktwert besteuert und damit anderen Vermögenswerten wie Aktien rechtlich gleichgestellt. Der generelle steuerrechtliche Sonderstatus, den Immobilien in der Vergangenheit vor dem Finanzamt genossen, wurde damit vom Gesetzgeber weitgehend aufgehoben.

Eine der wenigen Ausnahmen in der erbschaftsteuerrechtlichen Behandlung stellen auch nach Inkrafttreten der reformierten Erbschaftsteuer denkmalgeschützte Immobilien dar. Die Nürnberger Bauträgergesellschaft Immovaria GmbH ist in diesem zentralen Teilsektor der Immobilienbranche bereits seit Jahren aktiv und hat attraktive Baudenkmäler in Städten wie Leipzig von Grund auf saniert und an Anleger aus dem gesamten Bundesgebiet vermittelt. Die von der Immovaria GmbH modernisierten Wohngebäude und -anlagen bieten Privatpersonen erstklassige Aussichten auf hohe Steuerersparnisse, die sowohl den Erwerb, die laufende Instandhaltung als auch die Übertragung im Erbfall betreffen.

Wie das Team der Immovaria GmbH seinen Kunden im Rahmen intensiver Beratungsgespräche erläutert, können nach der Vollsanierung einer als Baudenkmal anerkannten Immobilie bei Eigennutzung über einen Zeitraum von 10 Jahren jährlich 9 Prozent der entstandenen Kosten als Sonderausgaben bei der Einkommensteuererklärung geltend gemacht werden. Der Fiskus beteiligt sich somit im Ergebnis zu 90 Prozent am Sanierungsaufwand. Wie die Immovaria GmbH hervorhebt, können die gerade bei historischer Bausubstanz oftmals intensiven Erhaltungsaktivitäten in gleicher Weise steuerlich abgesetzt werden. Die zur Erhaltung des Denkmals erforderlichen Baukosten können bei Vermietung über einen Zeitraum von 8 Jahren mit jährlich 9 Prozent und in den folgenden 4 Jahren mit jährlich 7 Prozent als Werbungskosten bei der Einkommensteuererklärung geltend gemacht werden.
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Die Immovaria GmbH wurde von Geschäftsführern namhafter Unternehmen der Bau- und Immobilienbranche gegründet. Im Schwerpunkt betätigt sich die Immovaria GmbH als Spezialunternehmen im Bereich der Vermittlung ...
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