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Hilfe im Dschungel der Steuergesetze: Beratungshaus für Anwälte und Steuerberater gegründet

(PM) , 15.04.2009 - NÜRNBERG - Die jüngste Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) zur Erbschaftsteuer zeigt, dass in Rechts- und Steuerfragen die Sachverhalte immer komplexer werden und damit auch für Steuerberater und Rechtsanwälte gelegentlich schwer zu durchschauen und zu bewerten sind. Zum ersten Mal gibt es nun in Deutschland eine Beratungskanzlei, in der sich Rechtsanwälte und Steuerberater in solchen Fällen Rat und Unterstützung holen können. Erfahrene Steuerberater, Buchprüfer und Anwälte beraten hier ausschließlich andere Kanzleien oder verfassen für sie Gutachten und Stellungnahmen, die diese wiederum bei der Bearbeitung ihrer Fälle nutzen können.

"Solche beratenden und gutachterlichen Tätigkeiten auszulagern, ist eine ganz neue Entwicklung", erklärt der Nürnberger Steuerberater Prof. Dr. Helmut Bräuer, der das Beratungshaus Prof. Bräuer, Unruh & Partner zusammen mit dem Rechtsanwalt Joachim Unruh gegründet hat. "Vielfach werden wir in Fragen des nationalen oder internationalen Steuerrechts, bei Fällen im Steuerstrafrecht oder bei Bilanzfragen um Rat oder ein Gutachten gebeten." Betroffen sind in den jeweiligen Fällen nicht nur private Mandanten, sondern häufig auch kleinere und mittelständische Unternehmen.

Die überraschend große Nachfrage nach beratender Unterstützung vor allem bei Bilanz- und Steuerrechtsfragen ergibt sich auch aus den veränderten Anforderungen an Steuerberater. "Im Vordergrund stehen mehr und mehr Beratung und Schutz von Mandanten im Dschungel der nationalen und internationalen Steuergesetze", so Prof. Bräuer.

So geraten durch den Wegfall politischer und rechtlicher Grenzen und die Ausweitung des internationalen Handels immer mehr Betriebe in den Wirkungsbereich des internationalen Steuerrechts. Das betrifft alle Unternehmen mit grenzüberschreitenden Lieferverträgen, wie sie heute in Handel und Handwerk und bei europaweiten Ausschreibungen üblich sind. Mit den internationalen Geschäftsbeziehungen wächst aber auch das Risiko einer Doppelbesteuerung.

"Um die zu vermeiden, müssten sich Steuerberater in allen nationalen und internationalen Rechtsbereichen exzellent auskennen", so Bräuer. Da sich eine solche Spezialisierung für viele Kanzleien nicht rechnet, können sie diese Aufgaben und damit auch die entsprechenden Kosten und Haftungsrisiken auslagern.

Weitere Informationen: Prof. Bräuer, Unruh & Partner www.pbu-partner.de
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