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HDT-Lehrgang Gefahrstoffbeauftragter in Timmendorfer Strand vermittelt alle Kenntnisse für den Umgang mit Gefahrstoffen

Der Gefahrstoffbeauftragte berät die Geschäftsleitung und alle für den Umgang mit Gefahrstoffen verantwortlichen Personen in allen Fragen der Auswahl und des Umgangs mit Gefahrstoffen.
(PM) Essen, 24.05.2011 - Am 1. Dezember 2010 trat die neue Gefahrstoffverordnung in Kraft. Mit der Verordnung wird die Gefahrstoffverordnung (GefStoffV) neu gefasst und an das geltende EU-Binnenmarktrecht für Chemikalien, die EG-CLP-Verordnung und die EG-REACH-Verordnung angepasst. Ferner werden mit der Verordnung die 1. und 2. Verordnung zum Sprengstoffgesetz und die Beschussverordnung auf Grund der kürzlich erfolgten Änderung des Sprengstoffgesetzes geändert. Wie die Betriebssicherheitsverordnung und die Arbeitsstättenverordnung legt auch die Gefahrstoffverordnung einen Schwerpunkt auf die verschärfte Eigenverantwortung des Firmeninhabers. Umfassende Kenntnisse und vernünftige Interpretationen werden dafür vorausgesetzt. Kernpunkt der neuen Gefahrstoffverordnung ist eine Gefährdungsbeurteilung, in der Aspekte wie Art und Menge der verwendeten Gefahrstoffe, Substitution, Expositionsdauern, Lagerung, Aufbewahrung, Vorsorgeuntersuchungen und Maßnahmen des Arbeitsschutzes zu ermitteln und zu bewerten sind. Der Unternehmer ist verpflichtet, die mit der Arbeit verbundene Gefährdung zu erfassen und zu beurteilen. Dies muss von einer fachkundigen Person vorgenommen werden - z.B. dem Gefahrstoffbeauftragten. Der Gefahrstoffbeauftragte berät die Geschäftsleitung und alle für den Umgang mit Gefahrstoffen verantwortlichen Personen in allen Fragen der Auswahl und des Umgangs mit Gefahrstoffen. Dies betrifft durchaus auch die Zusammenarbeit mit Fremdfirmen. Er sollte eine enge Kooperation mit der Sicherheitsfachkraft, dem Arbeitsmediziner bzw. dem Sicherheitsbeauftragten sowie den Umweltschutzbeauftragten pflegen und kann als Schnittstelle zu den Behörden und dem Versicherer fungieren.

Das Haus der Technik bietet dazu am 31. August bis 01. September in Timmendorfer Strand einen zweitägigen Fachkundelehrgang „Gefahrstoffbeauftragter“ an, in dem diese Aspekte praxisnah und hilfreich erläutert werden. Weitere Termine für den Lehrgang „Gefahrstoffbeauftragter“ sind der 13.-14.09.2011 in Essen und der 14.-15.12.2011 in München.

Das ausführliche Veranstaltungsprogramm erhalten Interessierte auf Anfrage beim Haus der Technik, Tel. 0201/1803-344 (Frau Stossun), Fax 0201/1803-346, E-Mail: information@hdt-essen.de oder direkt hier:
www.gefahrstoffbeauftragter.eu
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