Haus der Technik bietet den Lehrgang Brandschutzbeauftragter nach Vorgaben der vfdb-Richtlinie 12-09/01 an
(PM) Essen, 14.02.2012 - Statistiken der Sachversicherer belegen, dass ein Großteil der Unternehmen, die von einem Feuer betroffen sind, entweder sofort oder nach Ablauf eines Jahres nach dem Brand von einer Insolvenz betroffen sind. Einige der bereits zuvor genannten Tatsachen spielen dabei eine große Rolle. Man muss aber auch feststellen, dass viele Aspekte, die die Brandausbreitung erst ermöglichen, betriebliche Mängel sind, die in der Summe vermeidbar sind.
Daher war die Einführung des „Brandschutzbeauftragten“ im Bereich des betrieblichen Brandschutzes ein wichtiger und richtiger Schritt. Der Brandschutzbeauftragte ist jedoch nicht grundsätzlich in Deutschland gefordert und bleibt daher in den meisten Bauordnungen unerwähnt.
Wenige Ausnahmen, wie die Muster-Industriebaurichtlinie oder die Muster-Verkaufsstättenverordnung, fordern die Bestellung eines Brandschutzbeauftragten ab dem Vorhandensein einer bestimmten Grundfläche in qm. In der Praxis ist es jedoch so, dass mittlerweile jedes Unternehmen mit mehr als 50 Mitarbeitern einen Brandschutzbeauftragten bestellt.
Das Haus der Technik (HDT) bietet den Lehrgang "Ausbildung zum Brandschutzbeauftragten" an und richtet sich bei dieser Schulung streng nach den Vorgaben der BG und der vfdb-Richtlinie 12-09/01. Dort werden 64 Unterrichtseinheiten vorgeschlagen, die das HDT als einwöchigen Kurs anbietet.
Der Brandschutzbeauftragte soll z.B. betriebliche Mängel im Unternehmen erkennen, diese in geeigneter Form abstellen lassen, oder Flucht- und Rettungswege kontrollieren. Darüber hinaus soll er die Belegschaft unterweisen und sensibilisieren sowie den Unternehmer im Bereich des betrieblichen Brandschutzes beraten. Das sind jedoch nur Auszüge seiner Arbeit. Letzten Endes geht es darum, dass ein Brandschutzkonzept nur dann stimmig und praktikabel ist, wenn alle Aspekte konsequent umgesetzt werden und alle Mitarbeiter sensibilisiert und geschult sind.
Der Brandschutzbeauftragte ist im Idealfall das Bindeglied zwischen Mitarbeiter, Unternehmer und dem betrieblichen Brandschutz. Seine Arbeit hat das Ziel, Feuer, Rauch und deren Auswirkungen auf ein Minimum zu reduzieren. Der Brandschutzbeauftragte ist letztlich auch ein Garant, dass es nach einem Brand mit dem Unternehmen weitergeht und nicht der Weg in die Insolvenz vorprogrammiert ist! Daher ist die Bestellung eines Brandschutzbeauftragten immer eine gute Investition! Ein Brandschutzbeauftragter wird vom Arbeitgeber schriftlich beauftragt.
Das Haus der Technik hat bisher weit über Tausend Brandschutzbeauftragte erfolgreich geschult! Die nächsten Termine sind der 19.-24. März 2012 in München, der 23.-28. April 2012 in Essen und der 7.-12. Mai 2012 in Berlin. Die Lehrgänge zur Ausbildung von Brandschutzbeauftragten werden von allen anerkannt – Industrie, Feuerwehr, Versicherungen, Behörden...Teilnehmer dürfen sich also nach Besuch dieses Lehrgangs „Brandschutzbeauftragter“ nennen!
Das ausführliche Veranstaltungsprogramm erhalten Interessierte beim Haus der Technik e. V., Tel. 0201/1803-344 oder Fax 0201/1803-346 sowie direkt mit allen Terminen unter
www.brandschutzbeauftragter.de/brandschutzbeauftragter.html