Pressemitteilung, 02.08.2006 - 17:12 Uhr
Perspektive Mittelstand
STEUERBERATER & WIRTSCHAFTSPRÜFER
(PM) , 02.08.2006 - Auf unser Spezialgebiet "STEUER-GUTACHTEN" möchten wir Sie aufmerksam machen. Für Zwecke der Erbschaftssteuer, Schenkungsteuer, der Betriebsaufgabe, der Umwandlung sowie der Entnahme etc. obliegt dem Steuerberater u. a. auch die Bewertung von Grundstücken. Die steuerlichen Vorschriften erlauben dabei oftmals die Werte über Vereinfachungsregeln zu ermitteln, können jedoch auch den "gemeinen Wert" verlangen oder diesen alternativ als "niedrigeren Wert" akzeptieren. Der "gemeine Wert" ist aber bei Grundstücken mit Problemen behaftet, da die Ermittlung von Verkehrswerten oder Werten für fiktiv unbebaut gedachte Grundstücke z. B. Mindestwert gemäß § 146 BewG grundsätzlich durch Sachverständige zu erbringen sind, da anderenfalls der Fiskus die Werte nicht anerkennt. Natürlich helfen wir gerne, bei Bedarf auch die steuerlichen Werte zu ermitteln. Zudem erstellen wir auch „Verkehrswertgutachten“ und bieten Ihnen auch gern diese Leistungen an. Dabei sind wir stets bestrebt, möglichst Kosten sparend für die Mandanten eine Lösung herbeizuführen. Sinnlos ist es doch, eine Schenkungssteuer von 1.000 € zu sparen, für ein Gutachten 1.500 € oder mehr Kosten zu verursachen. Unser Motto lautet daher: ERST PRÜFEN, DANN BEWERTEN! Für die überschlägige Prüfung durch eine kurze Stellungnahme, ob ein Gutachten wirklich sinnvoll ist oder nicht, fällt nur eine geringe Kostenpauschale an. Bei Auftragserteilung des Gutachtens wird diese Pauschale mit unserem Honorar verrechnet. Wir denken, dass der Mandant es nicht bereuen wird, wenn er Geld sparen kann! Deshalb stellen Sie uns Ihre Aufgabe, um uns intensiv prüfen zu können, danke.