Pressemitteilung, 05.07.2011 - 11:40 Uhr
Perspektive Mittelstand
Günstig Umschulden ohne Vorfälligkeitsentschädigung
(PM) Leipzig, 05.07.2011 - Die Zinsen für Wohnungsbaukredite sind im langfristigen Vergleich immer noch unschlagbar günstig. Der durchschnittliche Effektivzinssatz von Krediten mit einer Laufzeit von 5 bis 10 Jahren belief sich laut Bundesbankstatistik im April 2011 nur auf 4,18 %. Im August 2007 lag er noch einen ganzen Prozentpunkt höher bei 5,18 %.Verständlicherweise ärgern sich darüber Bauherren, die ihre Immobilie langfristig zu einem höheren Festzinssatz finanziert haben. Würden sie den Kredit zu den heutigen Konditionen abschließen, könnten sie in vielen Fällen einige Zehntausend Euro sparen. Umschulden ist allerdings normalerweise nicht ohne Weiteres möglich, da die Bank darauf bestehen kann, dass der Kredit bis zum Ende der Festzinsvereinbarung erfüllt wird, oder sich mit einer vorzeitigen Beendigung nur gegen Zahlung einer Vorfälligkeitsentschädigung einverstanden erklären muss, was den Zinsvorteil meist zunichte macht.In gar nicht so seltenen Fällen gibt es jedoch eine Möglichkeit, den teuren Kredit einseitig zu beenden, ohne eine Vorfälligkeitsentschädigung zahlen zu müssen. Dann nämlich, wenn die Widerrufsbelehrung des Kreditvertrages falsch ist. Dabei kommt es seit 03.11.2002 nicht mehr darauf an, ob der Kredit in einer Haustürsituation abgeschlossen wurde, denn seit diesem Zeitpunkt räumt § 495 BGB jedem Verbraucher ein Widerrufsrecht von 2 Wochen auch für den Fall ein, dass der Kreditvertrag in der Bank abgeschlossen wurde. Die Widerrufsfrist beginnt allerdings nur zu laufen, wenn die Widerrufsbelehrung richtig ist und das ist oft nicht der Fall. Die Fehler sind vielfältig. Zum Beispiel ist die Widerrufsbelehrung falsch, wenn darin steht, dass der Widerruf als nicht erfolgt gilt, wenn der Verbraucher das Darlehen nicht innerhalb von 2 Wochen zurückbezahlt. Fehlerhaft wäre die Widerrufsbelehrung auch dann, wenn die Widerrufsfrist erst mit dem Eingang des Kreditvertrages bei der Bank zu laufen beginnen soll oder wenn die Widerrufsbelehrung offen lässt, ob zwischen dem Kredit und der damit finanzierten Fondsbeteiligung ein verbundenes Geschäft besteht.Ob eine Widerrufsbelehrung falsch ist, kann allerdings nur ein Fachmann sicher beurteilen. Wer bei seiner Immobilienfinanzierung sparen will, sollte seinen Kreditvertrag daher durch einen auf das Bank- und Kapitalmarktrecht spezialisierten Rechtsanwalt überprüfen lassen. Da die Bauzinsen seit ein paar Monaten wieder steigen, sollten Betroffene allerdings bald handeln.


ANSPRECHPARTNER/KONTAKT

Anwaltskanzlei LIPPKE
Herr Kai Malte Lippke
Könneritzstraße 53
04229 Leipzig
+49-341-4807066
info@lippke.net
www.lippke.net


ÜBER ANWALTSKANZLEI LIPPKE

Die Anwaltskanzlei LIPPKE (www.lippke.net) ist auf das Bank- und Kapitalanlagenrecht spezialisiert. Herr Rechtsanwalt Kai Malte Lippke ist Bankkaufmann und Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht sowie Gründungsmitglied der Arbeitsgemeinschaft Bank- und Kapitalmarkrecht im Deutschen Anwaltsverein. Darüber hinaus ist er Mitglied des AnlegerSchutzAnwälte e.V. (www.anlegerschutzanwalt.de), einer Vereinigung von Rechtsanwälten, die den Verbraucherzentralen nahe stehen, und Mitglied des DSW Deutsche Schutzvereinigung für Wertpapierbesitz e.V. Die Kanzlei besteht seit 1997. Weitere Tätigkeitsschwerpunkte sind das Versicherungsrecht (www.versicherungsrecht-leipzig.net), das Leasingrecht und das Erbrecht. Anwaltskanzlei LIPPKE Könneritzstraße 53 04229 Leipzig Telefon: 0341/480 70 66 Telefax: 0341/480 70 68 E-Mail: info@lippke.net Internet: www.lippke.net