Pressemitteilung, 14.05.2012 - 12:55 Uhr
Perspektive Mittelstand
FG Düsseldorf: Einheitliches Vertragswerk bei Grundstückskauf und Bauerrichtung muss für Erwerber objektiv erkennbar sein
(PM) Hasloh, 14.05.2012 - Ein Kaufvertrag über den Erwerb des unbebauten Grundstücks und ein Werkvertrag über die Errichtung eines Gebäudes bilden nur dann wegen eines Zusammenwirkens der Beteiligten auf der Veräußererseite ein einheitliches Vertragswerk mit der Folge, dass die Bauerrichtungskosten in die Bemessungsgrundlage für die Grunderwerbsteuer einzubeziehen sind, wenn das Zusammenwirken für den Erwerber objektiv erkennbar war. Dies hat das Finanzgericht Düsseldorf mit jetzt veröffentlichtem Urteil vom 23.11.2011 entschieden (Az.: 7 K 417/10 GE). Das Gericht hat die Revision zum Bundesfinanzhof zugelassen (dortiges Az.: II R 3/12).Finanzamt berücksichtigt Bauerrichtungskosten für GrunderwerbsteuerDer Kläger erwarb von seiner Hausbank ein Grundstück. Vermittelt hatte den Vertrag eine Immobiliengesellschaft, die B Immobilien GmbH, an der unter anderem die Hausbank beteiligt war. Knapp zwei Wochen später schloss der Kläger mit einem Bauträger einen Werkvertrag über die Errichtung einer Doppelhaushälfte ab. Das Finanzamt ermittelte, dass die B Immobilien GmbH und der Bauträger einen Vermittlungsvertrag abgeschlossen und die B Immobilien GmbH für den Abschluss des Werkvertrags eine Provision erhalten hatte. Es behandelte den Grundstückskaufvertrag und den Werkvertrag über die Bauerrichtung deshalb als einheitliches Vertragswerk und unterwarf auch die Bauerrichtungskosten der Grunderwerbsteuer. Dagegen klagte der Kläger vor dem FG.FG: Bescheid mangels einheitlichen Vertragswerks rechtswidrigDas FG hat der Klage stattgegeben und die Grunderwerbsteuer herabgesetzt. Die Einbeziehung der Bauerrichtungskosten in die Bemessungsgrundlage für die Grunderwerbsteuer sei rechtswidrig gewesen, weil der Grundstückskaufvertrag und der Werkvertrag über die Errichtung des Gebäudes kein einheitliches Vertragswerk gebildet hätten. Zwar hätten der Bauträger und die B Immobilien GmbH durch ein abgestimmtes Verhalten auf den Abschluss beider Verträge - Werkvertrag und Kaufvertrag - hingewirkt.Zusammenwirken auf Veräußererseite muss für Erwerber objektiv erkennbar seinNach Ansicht des Gerichts bildet ein Werkvertrag über die Errichtung eines Gebäudes mit dem Kaufvertrag über den Erwerb des unbebauten Grundstücks aber nur dann ein einheitliches Vertragswerk, wenn das Zusammenwirken auf der Veräußererseite für den Erwerber auch objektiv erkennbar war. Anhaltspunkte dafür, dass dem Kläger das Zusammenwirken auf der Veräußererseite bekannt gewesen sei oder er es hätte erkennen können, lägen nicht vor. Allein der enge zeitliche Rahmen, in dem der Werkvertrag und der Kaufvertrag abgeschlossen wurden, ist laut FG kein Indiz dafür, dass der Erwerber die Beziehungen der auf Veräußererseite handelnden Personen kennt.Weitere aktuelle Urteile finden sich auf www.wertplan-nord-immobilien.de .


ANSPRECHPARTNER/KONTAKT

Wertplan Nord GmbH
Herr Michael Schneider
Schulstraße 9
25474 Hasloh
+49-4106-651314
info@wertplan-nord.com
www.wertplan-nord.de


ÜBER WERTPLAN NORD IMMOBILIEN GMBH

WERTPLAN Nord Immobilien ist ein bankenunabhängiges Dienstleistungsunternehmen der Immobilienbranche, das es sich zur Aufgabe gemacht hat, individuelle Verkaufskonzepte für Wohn- und Gewerbeimmobilien in Hamburg und Umland zu entwickeln. WERTPLAN Nord Immobilien ermöglicht seinen Büros den digitalen Zugriff auf ein zentrales Datennetz zum aktuellen Austausch von Marktdaten, Kundenwünschen und Objekten. WERTPLAN NORD Immobilien bietet Ihnen erprobte Erfolgsrezepte und ein umfangreiches Dienstleistungsangebot, um das für Sie beste Ergebnis zu erzielen. WERTPLAN Nord Immobilien schaut zurück auf ein fast 30-jährige Erfahrung auf dem Hamburger Immobilienmarkt. WERTPLAN NORD Immobilien bietet Ihnen eine professionelle und persönliche Betreuung durch seine Mitarbeiter/innen im jeweiligen Teilmarkt - Seriosität und Diskretion sind für uns selbstverständlich. WERTPLAN NORD Immobilien ermittelt den Marktwert Ihrer Hamburg Immobilie und recherchiert gemeinsam mit Fachleuten alle Potenziale, die in Ihrem Objekt stecken. WERTPLAN NORD Immobilien bietet Ihre Hamburg Immobilie gezielt einem ausgewählten Kundenkreis an und nutzt die Synergien der Unternehmensgruppe, um neue Zielgruppen zu gewinnen. WERTPLAN NORD Immoilien präsentiert aufwändig - und erfolgreich: - im Internet mit virtuellen Touren, Diashows, Filmen - und zwar dort, wo die Angebote auch gesehen werden - in der Presse - lokal mit moderner Bildschirmpräsenationstechnik (z.B. in Einkaufszentren, Ladenpassagen)