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Pressemitteilung

"Gründercoaching Deutschland" zur Förderung der Existenzgründung geht in die Verlängerung bis Jahresende

(PM) Düsseldorf, 03.06.2014 - Das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie hat die Laufzeit des aktuellen „Gründercoaching Deutschland“ (GC) zur Stärkung der Existenzgründung unerwartet nochmals bis zum 31.12.2014 verlängert, um eine Förderlücke bis zum Beginn der neuen Förderperiode zu vermeiden. Geplant war eigentlich die Einführung einer anders gestalteten Förderung für Existenzgründerinnen und Existenzgründer ab 1. Juli 2014, die jedoch aus organisatorischen Gründen zum gewünschten Stichtag nicht umgesetzt werden kann. Die Veröffentlichung der Richtlinienänderung im Bundesanzeiger erfolgt voraussichtlich am 30.05.2014.

Wichtig: Der Beratungszeitraum bleibt für alle Zusagen ab dem 01.01.2014 weiterhin auf 6 Monate begrenzt nach der Zusage gültig.

Die Termine 2014 für das Gründercoaching im Überblick:

• Antragstellung in der Antragsplattform auf der KfW Seite spätestens am 15.12.2014
• Empfehlung durch die Regionalpartner (z.B. IHK / HWK) gegenüber der KfW in der Regionalpartnerplattform spätestens am 19.12.2014
• Letzte Zusage der KfW erfolgt am 30.12.2014
• Einreichung Abrechnungsunterlagen bei der KfW:
o für Zusagen bis 30.12.2013 bis spätestens12 Monate nach Zusage
o für Zusagen ab 01.01.2014 bis spätestens 6 Monate nach Zusage

Verlängerung der Laufzeit des „Gründercoaching Deutschland“ bis zum 31.12.2014 – was bedeutet das für die Existenzgründung?

Eine Ära, mit der die Existenzgründung in Deutschland optimal unterstützt und gefördert wurde, geht zu Ende. Bis zu diesem Zeitpunkt wird die Förderung für Gründungen in den ersten 5 Jahren unterstützt. Die neue Förderperiode ab 2015 wird voraussichtlich eine deutlich kürzere Zeit sein, z.B. 2 Jahre, in denen eine Unterstützung in Anspruch genommen werden kann.

Was wird gefördert?

Coachingmaßnahmen für alle Fragen organisatorischer, wirtschaftlicher und finanzieller Art wie z.B. die Marketingberatung, werden gefördert. Jedoch nicht gefördert werden u.a. Coachingmaßnahmen für den Vorgründungsbereich, Rechts- Versicherungs- oder Steuerfragen, Buchführungsarbeiten sowie die Erstellung von Marketingmaterialien.

Wie hoch ist die Förderung?

In den sog. alten Bundesländern können 50 %, in den neuen Bundesländern 75 % des Coachinghonorars gefördert werden. In beiden Fällen gilt: 6.000 € sind die maximal förderfähigen Kosten: In den alten Bundesländern bedeutet das ein Zuschuss von bis zu 3.000 €, in den neuen Bundesländern bis zu 4.500 €. Dabei kann ein maximales Tageshonorar von bis zu 800 € gefördert werden.

Eine mehrmalige Nutzung der Förderung ist möglich – ein zusätzlicher Antrag auf Beratung kann so oft gestellt werden, bis die maximale Höchstgrenze der förderfähigen Kosten von 6.000 € ausgeschöpft ist.

Wie findet man einen geeigneten Coach?

Nach der Gründung kann eine persönliche Beraterin bzw. Berater ausgewählt werden. Die für dieses Förderprogramm gelisteten Personen sind auf der KfW Beraterbörse hinterlegt. Nachdem Schwerpunkte, Tagessatz und Dauer der Beratung abgestimmt wurden, kann ein Antrag bei den sog. Regionalpartnern eingereicht werden.

Bei der gesamten Abwicklung unterstützt i.d.R. die Beraterin bzw. der Berater. Um die Fristen zu wahren, wird die die rechtzeitige Terminvereinbarung zur Beantragung empfohlen.

Tipp: Die sog. KfW Beraterbörse listet alle für das zugelassene Förderprogramm Berater und Beraterinnen. Das KfW System gibt hierzu einen guten ersten (online) Einblick.

In jedem Fall mindestens 2 Kennenlern-Gespräche führen um herauszufinden, ob die Themen zu denen Unterstützung benötigt wird, auch wirklich geleistet werden können, die Chemie stimmt und es sich um ein seriöses und erfahrenes Unternehmen mit entsprechenden Referenzen handelt.
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