Pressemitteilung, 29.07.2009 - 16:50 Uhr
Perspektive Mittelstand
Grenzenlose Freiheit am Strand?
(PM) , 29.07.2009 - Sommer, Sonne, Sonnenschein. Viele sonnenhungrige Lastminute-Urlauber (www.ab-in-den-urlaub.de/lastminute) genießen die Tage am Meer, um nahtlos braun zu werden. Doch das (Sonnen-)Baden ohne Bikini-Oberteil ist nicht in allen Reiseländern erlaubt. Das Internetportal www.ab-in-den-urlaub.de informiert, in welchen Urlaubsländern das Bad „oben ohne“ hohe Geldbußen oder gar Gefängnisstrafen zur Folge hat.In den arabischen Ländern ist das Baden ohne Bikinioberteil aus religiösen Gründen gesetzlich verboten. Strengste Verbote herrschen ebenfalls in Malaysia, Kenia und auf den Malediven. Zeigen Urlauber sich hier hüllenlos in der Öffentlichkeit, so drohen hohe Geldstrafen und bis zu drei Jahre Haft.Die Türkei zählt zu den beliebtesten Urlaubsländern der Deutschen. Dabei sollte darauf geachtet werden, sich an öffentlichen Stränden nur mit Badeanzug oder Bikini zu zeigen. Für das Sonnenbad am Hotelpool ist die Genehmigung des Hoteliers notwendig, um die Badekleidung ablegen zu dürfen.Für USA-Urlauber ist es in den meisten Bundesstaaten verboten, die Sonne „oben ohne“ zu genießen. Eine Ausnahme bildet hier der Sonnenstaat Florida. Insbesondere in Miami können Sonnenanbeterinnen das Bikinioberteil ablegen, um nahtlos braun zu werden.In vielen beliebten Urlaubsregionen der Karibik wird das „oben ohne“ Baden als normal angesehen. Hierzu zählen Mexiko, Jamaika und die Dominikanische Republik. Dennoch ist diese Badekultur nicht offiziell erlaubt. Gleiches gilt für touristisch erschlossene, asiatische Strände in Thailand, Indien und Indonesien. Außerhalb dieser ist allerdings unbedingt auf eine adäquate Badebekleidung zu achten.In Feriengebieten rund um das Mittelmeer ist das „oben ohne“ Bad zwar nicht immer gern gesehen, hat sich aber dennoch beispielsweise in Griechenland, Italien und Spanien eingebürgert. Urlauber in Frankreich, Dänemark und Kroatien stoßen kaum auf Probleme, auch FKK-Fans finden hier viele extra ausgewiesene FKK-Bereiche an den Stränden. Eine Ausnahme bildet die französische Mittelmeerinsel Korsika. Urlauber sollten hier nur an FKK-Stränden die Hüllen fallen lassen, sonst droht ein Bußgeld, welches die Urlaubskasse erheblich schmälern kann. Weitere Informationen:www.ab-in-den-urlaub.de/service/presse Kontakt:Tilo SommerUnister MediaBarfußgässchen 1104109 LeipzigTel: +49/341/49288-240Fax: +49/341/49288-59tilo.sommer@unister-media.de Die Unister Media GmbH vermarktet erfolgreiche deutschsprachige Internetportale im Reisebereich wie www.ab-in-den-urlaub.de, http://www.fluege.de, www.hotelreservierung.de, http://www.reisen.de und www.travel24.com. Außerdem tritt die Unister GmbH mit www.urlaubstours.de als Reiseveranstalter auf und versteigert Reisen über www.auvito.de dem Online- Auktionshaus. Komplementäre Produkte und Dienstleistungen werden aus den Bereichen Finanzen mit www.private-krankenversicherung.de und Verbraucherinformation mit www.preisvergleich.de angeboten.


ANSPRECHPARTNER/KONTAKT

Unister GmbH
Frau Lisa Neumann
Barfußgässchen 11
04109 Leipzig
+49-341-49288-3843
lisa.neumann@unister.de
www.unister.de