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Pressemitteilung

Göttinger Hausverwaltung informiert über das Bestellerprinzip

(PM) Göttingen, 01.07.2015 - Die Frage, wer beim Abschluss eines Mietvertrags die Maklergebühren trägt, war bis vor kurzem klar geregelt. Meistens war der Mieter dafür zuständig und musste in der Regel zwei Monats-kaltmieten an den Makler zahlen. Mit der Einführung des sogenannten Bestellerprinzips im Rahmen der gesetzlichen Neuregelungen zur Mietpreisbremse sind die Karten jedoch neu gemischt. Das Gesetz betrifft alle ab dem 1. Juni 2015 geschlossenen Maklerverträge für Wohnraum.

Im Gesetz zur Regelung der Wohnungsvermittlung, §2 Abs. 1a heißt es: „Der Wohnungsvermittler darf vom Wohnungssuchenden für die Vermittlung oder den Nachweis der Gelegenheit zum Abschluss von Mietverträgen über Wohnräume kein Entgelt fordern, sich versprechen lassen oder annehmen, es sei denn, der Wohnungsvermittler holt ausschließlich wegen des Vermittlungsvertrags mit dem Wohnungssuchenden vom Vermieter oder von einem anderen Berechtigten den Auftrag ein, die Wohnung anzubieten“.

Eigentümer müssen entscheiden, ob Sie einen Makler beauftragen wollen

Seit dem 1. Juni 2015 gilt damit: Wer den Makler beauftragt, muss ihn auch bezahlen. Für die Göttinger Hausverwaltung ist diese Regelung eigentlich nicht neu, da das Unternehmen bis auf wenige Ausnahmen schon lange nach diesem Prinzip verfährt. „Wir informieren momentan die Eigentümer der von uns verwalteten Objekte über das Bestellerprinzip, da sie natürlich von der Neuregelung ebenso betroffen sind. Sie müssen sich künftig überlegen, ob bei einer Neuvermietung ein externer Makler überhaupt noch Sinn macht“, erklärt Christian Rathei als Geschäftsführer der Göttinger Hausverwaltung.

Als Immobilienexperte weiß er die Vorteile eines Maklers jedoch durchaus zu schätzen: „Wer die Vermietung in Eigenregie managt, spart auf den ersten Blick zwar Kosten, muss aber auf der anderen Seite auch einen Aufwand betreiben, der nicht zu unterschätzen ist“, warnt Rathei. Wer sich genauer über das Thema informieren möchte, den berät das Unternehmen gern persönlich per Mail unter bestellerprinzip@goehv.de oder telefonisch unter der Tel. 0 551/ 4 95 90.
PRESSEKONTAKT
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Herr Christian Rathei
Maschmühlenweg 2
37073 Göttingen
++49-551-4959 - 0
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Die Göttinger Hausverwaltung GmbH (www.goehv.de) blickt als Teil eines mittelständischen Unternehmensverbundes auf mehr als 45 Jahre Erfahrung im Bereich Verwaltung, Vermietung und Kauf bzw. Verkauf von Immobilien zurück. Transparente ...
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