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GöHv trägt entscheidend zur Sicherung der Trinkwasserqualität bei

Auf Christian Rathei, den Geschäftsführer des renommierten Immobilienunternehmens Göttinger Hausverwaltung GmbH kommt in den nächsten Wochen neben dem gewöhnlichen Tagesgeschäft ein erheblicher organisatorischer Mehraufwand zu.
(PM) Göttingen, 06.06.2013 - Immobilienunternehmen überprüft die Warmwasseranlagen seiner Wohnobjekte

Auf Christian Rathei, den Geschäftsführer des renommierten Immobilienunternehmens Göttinger Hausverwaltung GmbH kommt in den nächsten Wochen neben dem gewöhnlichen Tagesgeschäft ein erheblicher organisatorischer Mehraufwand zu: „Meine Mitarbeiter und ich werden dafür sorgen, dass die Trinkwasserqualität unserer Kunden auch in Zukunft den hohen Qualitätsstandards entspricht. Dazu werden wir in den kommenden Wochen und Monaten in den Wohnobjekten an mehreren Entnahmestellen der Warmwasseranlagen Proben entnehmen und sie von akkreditierten Speziallaboren intensiv auf Ihre Bestandteile hin überprüfen lassen“, erklärt Rathei.

Konzentration von Legionellen verhindern

Hintergrund des Trinkwasser-Checks ist die seit 1. November 2011 in Kraft getretene Trinkwasserverordnung, in der der Gesetzgeber vorsieht, dass sich alle Vermieter und Verwalter bis zum Ende des Jahres eingehend mit der Prüfung von Warmwasseranlagen beschäftigen, um das Wasser vor gesundheitsgefährdenden Verunreinigungen zu schützen und so zum Qualitätsstandard von Trinkwasser in Deutschland allgemein beizutragen. „Da uns die Gesundheit unserer Bewohner sehr am Herzen liegt, geht es bei der Trinkwasserüberprüfung in erster Linie darum, die Existenz lebensgefährlicher Bakterien wie Legionellen auszuschließen. In stehendem Wasser können sich die Erreger unkontrolliert vermehren und – wenn auch in seltenen Fällen – die sogenannte Legionärskrankheit auslösen. Das ist eine schwere Form der Lungenentzündung, die in 15 Prozent aller Fälle tödlich endet“, beschreibt Rathei die Hintergründe der Untersuchung.

Betriebskosten sparen

Nachdem die Trinkwasserverordnung Ende 2012 aufgrund anfänglicher, massiver bürokratischer Barrieren leicht entschärft wurde, müssen Vermieter und Verwalter Ihre Wohnanlagen einer solchen Trinkwasserüberprüfung nur noch alle 3 Jahre und nicht mehr wie vorher angedacht einmal jährlich unterziehen: „Von dieser Entschärfung profitieren auch unsere Mieter, da sie dadurch erhebliche Betriebskosten sparen können“, so Rathei abschließend.
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