VOLLTEXTSUCHE
News, 24.05.2006
Bildung und Beruf
GmbH-Geschäftsführer kompakt
Neueste Informationen auf einen Blick aus Wirtschaft, Recht und Steuern für den GmbH-Geschäftsführer!
Wirtschaft

- - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - -
1. Personalberatung
- - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - -

Die deutschen Unternehmen stellen seit dem letzten Jahr wieder mehr Mitarbeiter ein und lassen sich bei Suche und Auswahl oft von Personalberatern unterstützen, wie eine Studie des Bundesverbandes Deutscher Unternehmensberater (BDU) herausgefunden hat. Das gestiegene Beratungsbedürfnis spiegelt sich im Gesamtumsatz der Personalberatungsbranche wider. Er stieg 2005 im Vergleich zu 2004 um knapp zehn Prozent auf 970 Millionen Euro an (2004: 880 Millionen Euro). Ganz oben auf der Beliebtheitsskala standen im letzten Jahr laut Studie Fach- und Führungskräfte mit Vertriebs- und Marketingqualitäten.

- - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - -
2. Initiative zur Vermittlung von Führungskräften
- - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - -

Eine neu gegründete Initiative vermittelt ehemalige Fach- und Führungskräfte aus dem Ruhestand zurück ins Wirtschaftsleben, wo sie Unternehmen mit ihrer Erfahrung als Berater oder Coach zur Seite stehen sollen. Gegründet wurde die Initiative von der ED Gesellschaft für Expertenwissen mbH. "Viele Ruheständler möchten Verantwortung übernehmen. Dabei geht es nicht um den ersten Arbeitsmarkt, sondern darum, diese High Potentials auf interimistischer Basis als Berater oder Coaches für die deutsche Wirtschaft zu gewinnen", erklärt Steffen Haas, Geschäftsführer von Erfahrung Deutschland die Motive der Initiative.

- - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - -
3. Außenwirtschaftsverkehr
- - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - -

Unternehmen, die am Außenwirtschaftsverkehr teilnehmen müssen im Rahmen der Antiterrormaßnahmen das Erkennen des Geschäftspartners überprüfen. Ggf. ist die Klärung durch das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) angezeigt. Verstöße sind straf- oder bußgeldbewehrt und können zusätzlich zu behördlichen Auflagen führen. Das BAFA hat die „Übersicht über die auf bestimmte Länder bezogenen Embargos zur Bekämpfung des internationalen Terrorismus in alphabetischer Folge von Armenien bis Usbekistan aktualisiert und in http://www.ausfuhrkontrolle.info in der Rubrik „Aktuelles“ veröffentlicht.

Finanzen

- - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - -
1. Fördermittel für Weiterbildung
- - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - -

Der Verwaltungsrat der Bundesagentur für Arbeit hat 200 Millionen Euro für das Sonderprogramm "WeGeBau" bereitgestellt, um die Weiterbildung von ungelernten und ältereren Arbeitnehmen in Unternehmen zu fördern.„WeGeBau" steht für "Weiterbildung Geringqualifizierter beschäftigter älterer Arbeitnehmer in Unternehmen" und verfolgt zwei Ziele: zum einen die Förderung Arbeitsloser und zum anderen die Unterstützung ungelernter beziehungsweise älterer Beschäftigter. Als "älter" gelten Arbeitnehmer, die das 50. Lebensjahr vollendet haben. Die Förderung ist als Anschubfinanzierung gedacht und soll Unternehmen mit bis zu 100 Mitarbeitern erreichen. Voraussetzung für eine Übernahme der Weiterbildungskosten durch die Bundesagentur ist unter anderem, dass Arbeitnehmer während der Weiterbildung von der Arbeit freigestellt sind und weiterhin Lohn erhalten.

Personal

- - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - -
1. Minijobs
- - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - -

Der Abgabensatz für die pauschalen Arbeitgeberbeiträge für Mini-Jobs im gewerblichen Bereich wird ab Juli von derzeit 25 % auf 30 % angehoben. Die pauschalen Sozialversicherungsbeiträge verteilen sich ab 1.7.2006 mit 13 % auf die Krankenversicherung und mit 15 % auf die Rentenversicherung. Der einheitliche Pauschalsteuersatz bleibt wie bisher bei 2 %. Im Gleichklang hierzu wird die Gleitzonenformel für versicherungspflichtige Tätigkeiten im Niedriglohnbereich (Arbeitsentgelt von 401 EUR bis 799 EUR) angepasst. Durch die Anhebung des Gleitzonenfaktors F auf 0,7160 (bisher 0,5967) steigt auch für Midi-Jobs die Abgabenlast ab 1.7.2006 deutlich.

- - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - -
2. Betriebsübergang
- - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - -

Ein Betriebsübergang i. S. v. § 613a BGB tritt nur mit dem Wechsel in der Person des Inhabers des Betriebs ein. Maßgeblich ist die tatsächliche Weiterführung der Geschäftstätigkeit durch diejenige Person, die nunmehr für den Betrieb als Inhaber „verantwortlich“ ist. Verantwortlich ist die Person, die den Betrieb im eigenen Namen führt. Auf den formalen Übergang, insbesondere auf die Vereinbarung des Übergangs bei gleichzeitigem Rücktrittsrecht, kommt es nicht an. Ein Betriebsübergang ist gegeben, wenn der Inhaber tatsächlich wechselt, wenn also eine neue Verantwortlichkeit eintritt (BAG, Urteil v. 15.12.2005, 8 AZR 202/05).

Steuern

- - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - -
1. Werbungskosten
- - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - -

Jetzt können auch nach Aufgabe der Vermietungstätigkeit gezahlte Schuldzinsen für Kreditmittel, die zur Finanzierung sofort abziehbarer Werbungskosten während der Vermietungsphase verwendet worden sind, als nachträgliche Werbungskosten geltend gemacht werden. Der BFH mit Entscheidung vom 12. Oktober 2005 klargestellt, dass es in diesen Fällen nicht darauf ankomme, ob ein bei einer Veräußerung des Objekts erzielbarer Erlös zur Tilgung des Darlehns ausgereicht hätte. Vielmehr bleibe der durch die tatsächliche Verwendung des Darlehns zur Finanzierung sofort abziehbarer Werbungskosten geschaffene Zusammenhang mit der Einkunftsart Vermietung und Verpachtung auch nach Aufgabe der Vermietungstätigkeit bestehen. Die Finanzverwaltung hält deshalb ab sofort an ihrer bisherigen Auffassung nicht mehr fest.

- - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - -
2. Steuerbegünstigung Geländewagen
- - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - -

Trotz der Aufhebung der Steuerbegünstigung seit 1. Mai 2005 gibt es einen Weg, die Steuervorteile für schwere Geländewagen (Einstufung als Lkw) weiterhin zu erhalten. Das FG Baden-Württemberg (Aktenzeichen: 8 V 4/06) hat entschieden, das mit der Aufhebung der entsprechenden Steuerbegünstigungsvorschrift (§ 23a Abs. 6a StVZO) ist im nationalen Recht eine Lücke entstanden, die zur unmittelbaren Anwendung des europarechtlichen Verkehrsrechts (Richtlinie 70/156/EWG) führt. Danach sind Ge­ländewagen über 2,8 t allein wegen ihres Gewichts nicht als Pkw, sondern als Lkw einzustufen.

Recht

- - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - -
1. Rechte für Gesellschafter
- - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - -

Einem GmbH-Gesellschafter steht nach § 51a Abs. 1 GmbH-Gesetz ein Anspruch auf umfassende Einsichtnahme zu. Das gilt auch dann, wenn der Gesellschafter aus der GmbH ausgeschieden ist für den Zeitraum, in dem er noch Gesellschafter war. Und es gilt auch für den Zeitraum in dem der Gesellschafter auch Geschäftsführer war (OLG München 21.12. 2005, Aktenzeichen: 31 Wx 080/05).

Quelle / Urheber dieses Beitrages:
GmbH-Office.de
Rudolf Haufe Verlag GmbH & Co KG
ZUM AUTOR
Über Rudolf Haufe Verlag GmbH & Co KG
Rudolf Haufe Verlag GmbH & Co KG
Hindenburgstraße 64
79102 Freiburg

+0761-3683-0
WEITERE NEWS AUS DIESER KATEGORIE
NACHRICHTEN AUS ANDEREN RESSORTS
SUCHE
Volltextsuche





Profisuche
Anzeige
PRESSEFORUM MITTELSTAND
Pressedienst
LETZTE UNTERNEHMENSMELDUNGEN
BRANCHENVERZEICHNIS
Branchenverzeichnis
Kostenlose Corporate Showrooms inklusive Pressefach
Kostenloser Online-Dienst mit hochwertigen Corporate Showrooms (Microsites) - jetzt recherchieren und eintragen! Weitere Infos/kostenlos eintragen
Anzeige
BUSINESS-SERVICES
© novo per motio KG