Pressemitteilung, 17.08.2006 - 10:31 Uhr
Perspektive Mittelstand
Glücksspiel in Deutschland: Staatliche Doppelmoral füllt die Staatskassen – Europäische Wettbewerbshüter könnten dem Monopol-Hickhack ein Ende bereiten
(PM) , 17.08.2006 - Chemnitz/Düsseldorf, www.ne-na.de - Das Verbot des Freistaates Sachsen für den Wettanbieter bwin, bisher Betandwin, www.bwin.de, weiterhin seiner unternehmerischen Tätigkeit nachzugehen, erntet europaweit Kopfschütteln. Der Verband Europäischer Wettunternehmer www.vewu.com bezeichnet das Vorgehen als Aktionismus mit fatalen Folgen. „Abwanderungen von Unternehmen ins Ausland und Verlust von Arbeitsplätzen werden hingenommen, nur weil der Staat private Konkurrenz fürchtet“, heißt es in einer Erklärung des Verbandes in dieser Woche. Verlierer seien die Sportvereine, die die Folgen des Verbotes zu tragen hätten. Die Wettanbieter hätten „nicht nur medienwirksam den Profisport in Millionenhöhe finanziert, sondern auch vielerorts im Kleinen den Breitensport mit Geldern unterstützt, damit sie ihre Sportangebote aufrecht erhalten konnten. Diese Gelder fallen nun ersatzlos weg.“ Das Argument aus Sachsen und von anderen Befürwortern des Staatsmonopols, mit dem Verbot drohender Spielsucht vorzubeugen, werde noch immer vorgeschoben, um staatliche Einnahmen zu sichern. Der Hamburger Medienrechtler Ralph Oliver Graef von der Anwaltskanzlei Unverzagt von Have www.unverzagtvonhave.com rechnet im Interview mit der Nachrichtenagentur Pressetext www.pressetext.de mit einer Liberalisierung des Marktes aufgrund eurooparechtlicher Bestimmungen „Die Exekutive in Form der Behörden kämpft einen verzweifelten Kampf gegen die unausweichliche Liberalisierung des Sportwettenmarktes und für die Beibehaltung ihres Monopols. Dieses Monopol lässt sich aber aufgrund der europarechtlichen Vorgaben und aufgrund der bisher ergangenen Rechtsprechung insbesondere des Europäischen Gerichtshofes, aber auch des Bundesverfassungsgerichtes und der nachgeordneten Instanzgerichte in Straf-, Zivil- und Verwaltungssachen nicht mehr halten.“ Für Graef steht fest: Die Frage der Suchtbekämpfung und auch die der Manipulationsmöglichkeiten ist nicht durch ein Monopol zu lösen. „Der Hoyzer-Skandal fand bei Oddset statt und nicht bei einem privaten Wettanbieter.“ Außerdem beweise das Beispiel England, so Graef, wo die Wettleidenschaft viel stärker ausgeprägt ist und es staatliche Lizenzen für private Anbieter sowie eine zentrale Aufsichtsbehörde gebe, dass man unter Einhaltung ordnungspolitischer Maßnahmen einerseits zusätzliche Einnahmen generieren und andererseits Arbeitsplätze schaffen könne. Der Staatsmonopolist Oddset versucht unterdessen mit allen Mitteln, seine Position zu zementieren. Besonders pikant: Staatssekretär Jürgen Staupe aus dem sächsischen Innenministerium zeichnet für die Untersagungsverfügung gegenüber bwin verantwortlich und gehört gleichzeitig dem Aufsichtsrat der daraus profitierenden Sachsenlotto www.sachsenlotto.de, einem Oddset-Eigner, an. Verdienen soll beim Glücksspiel nur der Staat. Dass es auch bei Oddset um die Suchtbekämpfung nicht gut bestellt ist, berichtete das ARD-Magazin Panorama www.panorama.de. Jetzt „spielen Politiker, die sich nie um Spielsüchtige gekümmert haben, plötzlich Suchtbeauftragte. Es soll weniger Werbung geben, ein paar Spiele wurden gestrichen und vor allem gibt es eine große Ankündigung“, so das Magazin. Tatsächlich geschehen sei nichts. „Ich kann das nicht anders bezeichnen als Lügen, denn all das, was an Spielerschutz angeboten wird, ist so oberflächlich, ist so vage und wenig verbindlich, dass es also als Schutz kaum ernst genommen werden kann“, kommentiert Günter Mazur, Fachtherapeut für Glücksspielsucht am Fachkrankenhaus Nordfriesland www.fachkrankenhausnf.de gegenüber Panorama. Das Magazin fand weitere Beispiele für den staatlichen Erfindungsreichtum, wenn es darum geht, die leeren Landeskassen zu füllen. So änderten die Bundesländer Niedersachsen und Hessen die Spielbankgesetze, um ihren Casinos auch Internetangebote zu ermöglichen – mit dem Argument eines zeitgemäßen Spielangebotes. Gleichzeitig gehen die Länder auf die Barrikaden gegen die Angebote der privaten Anbieter, die ebenfalls über das Internet tätig sind. Auch die Spielautomatenverordnung wurde Anfang 2006 geändert. Die Spielzeiten betragen jetzt nicht mehr zwölf, sondern nur noch fünf Sekunden. „Man wollte die Möglichkeit geben, dass die Automatenindustrie eben hier tatsächlich bessere Geschäfte macht, in der Tat“, bestätigt der baden-württembergische Finanzminister Gerhard Stratthaus gegenüber Panorama. Die staatliche Doppelmoral sorgt für Unmut in der Branche: „Deutschland sollte die Liberalisierung des Wettmarktes als Chance nutzen und den milliardenschweren europäischen Markt nicht freiwillig den europäischen Nachbarn überlassen“, fordert Markus Maul, Präsident der Europäischen Wettunternehmer. „Die Besitzstandswahrer des Staatsmonopols können sich nicht ausschließlich mit verbalen Bekenntnissen zur Suchtbekämpfung aus der Affäre ziehen und gleichzeitig selbst die Werbetrommel für profitträchtige Glücksspiele rühren“, kritisiert Helmut Sürtenich, Vorstand der Düsseldorfer Stratega-Ost Beteiligungen AG www.stratega-ost.de. Neue Glückspielprodukte wie Keno oder Quicky mit täglich mehreren Ziehungen seien von den staatlichen Lottogesellschaften beispielsweise mit erheblichem Werbeaufwand eingeführt worden. Sürtenich setzt nun auf die Europäische Union, die unter anderem gegen Deutschland ein Vertragsverletzungsverfahren eingeleitet habe. Zudem werde sein Unternehmen verstärkt in anderen europäischen Staaten mit liberaler Gesetzgebung das Wettgeschäft ausbauen. Vor dem Europäischen Gerichtshof, so berichtet Focus Money focus.msn.de/finanzen, wird zur Zeit außerdem ein dem bwin-Verbot ähnlicher Fall aus Italien verhandelt. Generalanwalt Dámaso Ruiz-Jarabo Colomer habe schon in seinem Schlussantrag im Mai darauf gepocht, „dass für einen Anbieter von Sportwetten die Genehmigung eines Mitgliedsstaats ausreiche, um auch Wettgeschäft in weiteren Mitgliedsstaaten aufbauen zu können.“ Da der Europäische Gerichtshof in den meisten Fällen der Argumentation des Generalanwaltes folge, könnten die europäischen Wettbewerbshüter dem deutschen Monopol-Hickhack ein Ende setzen.