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Gesetzesänderung Versorgungsausgleich

(PM) Bremen, 19.07.2012 - Nach der Gesetzesänderung im Familienrecht zum 01.09.2009 gibt es Möglichkeiten der Abänderung von alten Versorgungsausgleichsentscheidungen. Dies kann in besonderen Fällen möglich sein, wenn bei dem bereits durchgeführten Versorgungsausgleich Betriebsrenten oder private Lebensversicherungen ausgeglichen worden sind.
Auch wenn sich nach dem neuen Recht eine andere wesentliche Änderung der Berechnung ergibt, kann eine Abänderung möglich sein. Das neue Familienrecht hat für den rechnerischen Ausgleich der gesetzlichen Rentenversicherung keine wirtschaftliche Änderung herbeigeführt. Andere ausgeglichene Versorgungsanrechte werden jedoch teilweise nach dem neuen Recht anders ausgeglichen als nach dem alten Recht.
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