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Gesellschaftsgründung in den USA - Limited Liability Company und Corporation

(PM) , 14.05.2008 - Geschäftsleute die in den USA investieren, eine Tochtergesellschaft oder Niederlassung gründen möchten, steht seit längerem auch die Gesellschaftsform Limited Liability Company zur Verfügung. Bis vor kurzem war die Corporation die häufigste in den USA anzutreffende Form einer Kapital-Gesellschaftsgründung. Durch die größere Flexibilität und die in den meisten Fälle bestehenden steuerlichen Vorteile der LLC gegenüber der Corporation wird die LLC immer häufiger als Möglichkeit auch zur Haftungsbegrenzung gewählt. Die Gründungsvoraussetzungen im einzelnen sind in allen Bundesstaaten sowohl bei der Corporation als auch bei der LLC unterschiedlich. Im Gegensatz z.B. zur deutschen GmbH benötigen weder die Corporation noch die LLC ein Mindestkapital zu ihrer Gründung.

Die Corpration ist mit der deutschen Aktiengesellschaft zu vergleichen. Grundlegend ist die Haftungsbegrenzung der Shareholder auf die Höhe ihrer Einlagen begrenzt. Die Anteile an der Corporation sind frei übertragbar und das Bestehen der Gesellschaft ist unabhängig vom Bestand ihrer Gesellschafter.

Die LLC ist als ein Mittel zwischen den Gesellschaftsformen der GmbH und KG anzusehen. Einerseits wird die LLC als rechtlich eigene juristische Person behandelt und die Gesellschafter haften wie bei der GmbH nur in Höhe ihrer Einlage. Andererseits wird die LLC in den USA steuerrechtlich im Gegensatz zur deutschen GmbH als Personengesellschaft angesehen, mit der Folge, dass die Gewinne und Verluste der Gesellschaft unmittelbar den Gesellschaftern zugerechnet werden. Es kommt daher im Gegensatz zur Corporation nicht zu einer Besteuerung auf der Ebene der Gesellschaft und nach Ausschüttung der Gewinne zu einer der Gesellschafter.

Bei der LLC besteht im Gegensatz zur Corporation von der Steuererklärung abgesehen keine Pflicht zur Rechnungslegung und zur Erstellung eines Jahresabschlusses. Ein weiterer Vorteil in der einfacheren Entnahme von Gewinnen zu sehen. Bei der Corporation dürfen in den meisten Bundesstaaten Dividenden nur aus Gewinnrücklagen ausgeschüttet werden. Bei der LLC wird festgelegt, wann, welche Entnahmen gestattet sind.

Die Geschäftsführung wird von den Gesellschaftern selber übernommen. Dabei hat jeder der Gesellschafter Alleinvertretungsmacht. Die Gesellschafter können aber auch im Gesellschaftsvertrag regeln, dass nur einer der Gesellschafter mit der Geschäftsführung beauftragt ist.

Die Haftung der Gesellschafter ist auf die Erbringung der zugesagten Einlage begrenzt. Die Stimmrechte entsprechen den Anteilen der Gesellschafter an der LLC. In der Satzung können aber auch diesbezüglich andere Regelungen getroffen werden.

Einlagen in die Gesellschaft können, wie auch bei der Corporation in jeder Form von Sach-, Geld- und Dienstleistungen erbracht werden.

Wie eine Personengesellschaft endet die LLC durch Tod, Konkurs, Ausschluss oder Ausscheiden eines Gesellschafters. Es kann jedoch im Gesellschaftsvertrag vereinbart werden, dass der Erbe des ausscheidenden Gesellschafters die Anteile der LLC übernimmt. Ihre Rechtsfähigkeit erlangt die LLC mit dem Einreichen des Gesellschaftsvertrages beim Secretary of State.

Die Besteuerung der deutschen Gesellschafter einer LLC hängt von ihrer Qualifizierung durch die deutschen Steuerbehörden ab. Vorausgesetzt in den USA wird die LLC als Personengesellschaft besteuert und durch den deutschen Fiskus ebenso als Personengesellschaft betrachtet, unterliegt der deutsche Gesellschafter nur einer einmaligen Besteuerung. Qualifiziert jedoch das deutsche Finanzamt die LLC als Kapitalgesellschaft besteht die Gefahr, dass der deutsche Gesellschafter der LLC seine in Deutschland zu besteuernden Auszahlungen der LLC nicht oder nicht in vollem Umfang auf seine bereits in den USA gezahlten Steuern anrechnen lassen kann.

Für die Besteuerung der Gewinnanteile und Gewinnausschüttungen für in Deutschland unbeschränkt steuerpflichtige Gesellschafter einer LLC ist die Gestaltung der LLC von großer Bedeutung.

Die Gründungkosten für eine z.B. in Florida gegründete Limited Liability Company oder US-Aktiengesellschaft (Corporation):

$ 300 für 1 Jahr.

enthalten sind hier:

Einrichtung Firmensitz
Eintrag der US Aktiengesellschaft
Gründungsgebühren
Verwaltungsgebühren
Beantragung US Steuernummer
Beantragung US Bankkonto
Gesellschaftsunterlage
Aktienzertifikate (für Corporations)

Jährliche Kosten in den Folgejahren:

$ 100 Firmensitz / Notargebühren (Firmensitz in dem jeweiligen Bundesstaat und Notar kann jederzeit gewechselt werden)
$ 150 jährliche Gebühren / Steuern für den anual report (für Corporations)
$ 138.75 jährliche Gebühren / Steuern für den anual report (für Limited Liability Company)

Auskünfte erteilt:

Indotco Inc.
2015 S. TUTTLE AVE STE B
Sarasota FL 34239 US
Tel. +1 (941) 2960620
customer @ indotco.info

www.indotco.info
www.indotco.de/usag

eMail Anfragen werden wahlweise in Englisch oder Deutsch beantwortet.
Telefonische Beratung in Englisch oder Deutsch möglich.

weitere Informationen zur US Corporation

www.prcenter.de/amerikanische-US-Aktiengesellschaft-US-Corporation-gruenden.15520.html
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