(PM) Magdeburg, 08.04.2013 - Rund 16 Milliarden Euro haben derzeit alleine die deutschen Banken an Genussrechtskapital begeben. Das ist zwar deutlich weniger als noch Jahre zuvor, zeigt aber, dass Genussscheine bzw. Genussrechte immer noch probate Mittel sind, mit denen sich die deutsche Wirtschaft finanziert. Schließlich sollte nicht vergessen werden, dass sich auch Teile der deutschen Großindustrie über diesen Weg Kapital beschaffen, ohne Kredite oder Darlehen aufnehmen zu müssen.
Genussrechte sind spezielle Formen von Wertpapieren, über die Beteiligungen an einzelnen Projekten oder ganzen Unternehmen möglich sind. Der Investor gibt dabei einen bestimmten Betrag für eine gewisse Laufzeit an den Genussrechts-Emittenten , der sich wiederum zur Rückzahlung des geliehenen Kapitals am Ende der Laufzeit und zur Zahlung der vereinbarten Rendite während der Laufzeit verpflichtet.
Genussscheine verbriefen Genussrechts-Kapital , sind ebenfalls mit einer festen Laufzeit ausgestattet und gehören zu den Schuldverschreibungen . Auch bei ihnen geht der Emittent die Verpflichtung zur Rückzahlung des Kapitals ein und bietet dem Investor den „Genuss“ der Zahlung einer Rendite während der Laufzeit. Während Genussscheine dabei in der Regel von Banken vergeben werden, ist das Genussrechtskapital zumeist eine Refinanzierungsmöglichkeit von Wirtschaftsunternehmen. Hierzu zählt beispielsweise auch die Immobilienbranche.
Immobilienfirmen wie zum Beispiel die MCM Investor Management AG begeben dabei Genussrechte an Anleger und zahlen hierfür einen Zins, der über Kapitalmarktniveau liegt. Für Unternehmen wie MCM ist dies dennoch von Vorteil, da sie im Rahmen ihrer Finanzen so größere Volumina bewegen können. Dies resultiert nicht zuletzt daraus, dass Banken eher bereit sind Kredite anzubieten, wenn das jeweilige Unternehmen kapitalmäßig stärker ausgestattet ist. Im Beispiel MCM fließt das Kapital indirekt in mehrere Projekte und lässt Investoren so am Gesamterfolg teilhaben.
Die Geldanlage Genussrecht bietet dabei zwar eine höhere Rendite, sollte aber im Rahmen der Vorsorge nur einen Teil der Gesamtstrategie darstellen. Denn wie bei unternehmerischen Beteiligungen generell, ist der Investor faktisch Mitunternehmer - übernimmt dabei mit seinem Kapital also auch einen Teil des üblichen Risikos. Genussrechte bei Immobilienunternehmen zeichnen sich dabei durch den großen Vorteil aus, dass sie anhand der Projekte nachvollziehbar werden. Während es oftmals nämlich schwierig ist, die strategische Ausrichtung bei einem Industrieunternehmen und somit auch deren Chancen nachzuvollziehen, lässt sich der Erfolg oder eben auch Misserfolg bei Immobiliengesellschaften sehr schnell an den bereits fertig gestellten Objekten, an den Verkaufszahlen, an Referenz-Projekten, am Netzwerk des Unternehmens, an der Managementqualität und vielem mehr feststellen. Dem Investor fällt es somit leichter, die Basis für eine mögliche Entscheidung zu finden.
Weitere Informationen unter
www.mcm-investor.de