Pressemitteilung, 21.10.2010 - 03:46 Uhr
Perspektive Mittelstand
Gemeinsames Sorgerecht auch für ledige Väter
Weitere Stärkung der Rechte von Vätern: Ledige Väter dürfen nicht mehr diskriminiert werden
(PM) Giessen, 21.10.2010 - Ledige Väter können zur Zeit ein gemeinsames Sorgerecht nur dann beantragen, wenn die Mutter zustimmt. Das Bundesjustizministerium arbeitet seit dem europäischen Richterspruch bereits an einer Neuregelung. Nach den Vorgaben des Bundesverfassungsgerichtes müssen die Familiengerichte im Sinne des Wohles des Kindes entscheiden und können damit ein gemeinsames Sorgerecht vorschreiben. Gesellschaftliche Entwicklung: Immer weniger Eheschließungen, immer mehr Alleinerziehende Während Bundesjustizministerin Leutheusser-Schnarrenberger und viele Parteien sowie Interessenverbände das Urteil begrüßten, gibt es Kritik von konservativer Seite, da durch diese Neuregelung die Ehe als Institution weiter ausgehöhlt werde. Dabei trägt das Urteil lediglich der Entwicklung in der modernen Gesellschaft Rechnung, in der selbst glückliche und langjährige Paare vor oder nach der Geburt eines Kindes nicht immer oder nicht immer gleich den Gang zum Standesamt wählen, ohne dass dies im gesellschaftlichen Umfeld zu großer Verwunderung oder Kritik führt. Dies vielleicht auch angesichts der hohen Scheidungsraten: Das Statistischen Bundesamt veröffentlicht Daten, wonach im Jahr 2008 ca. 377.000 Ehen neu geschlossen wurden, gleichzeitig aber auch fast 192.000 Ehen geschieden wurden. Das Statistische Bundesamt berichtet darüber hinaus, dass die Zahl der Eheschließungen von 1991 bis 2005 um 48% zurückgegangen ist. Gleichzeitig sieht es bis 2025 die Fortsetzung des Trends zu kleineren Haushalten (Haushalte mit ein oder zwei Personen) aufgrund der niedrigen Geburtenrate, der steigenden Lebenserwartung, der niedrigeren Zahl von Eheschließungen sowie durch die modernen Anforderungen an die berufliche Mobilität. Auch stellt die Statistik fest, dass die Zahl der Alleinerziehenden von 1996 bis 2005 um 15% zunahm. Immer mehr Kinder leben also nur bei einem Elternteil. Weitere Informationen finden Interessierte unter: www.bj-diagnostik.de/news.php?id=80


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