axanta AG begleitet erfolgreichen Asset-Deal für Alhopharm Arzneimittel GmbH
(PM) Oldenburg, 31.03.2013 - Die axanta AG hat einen weiteren Unternehmer erfolgreich beraten und bei der Veräußerung von Arzmeinmittelrechten fachmännisch unterstützt. Ein sogenannter Asset-Deal kam durch die Vermittlungsarbeit der Unternehmensverkauf-Experten zustande: Die Alhopharm Arzneimittel GmbH verkaufte die Zulassungen und Markenrechte zweier Pharmaka an die Dr. Fischer Gesundheitsprodukte GmbH.
Weitere Details zu dieser Transaktion, zu den beteiligten Unternehmen und zum Dienstleistungsportfolio der axanta AG, werden für Pressevertreter und Interessenten auf der offiziellen Presseseite
www.axanta-assetdeal.de zur Verfügung gestellt.
Der Asset-Deal ist eine spezielle Art der M&A-Transaktion: Dabei werden nicht die Anteile am Unternehmen selbst verkauft, sondern vielmehr einige oder alle Vermögensgegenstände des Unternehmens. Der Kauf vollzieht sich folglich durch den Erwerb einiger oder sämtlicher Wirtschaftsgüter (engl. Assets) des betreffenden Unternehmens. Die Inhaber der Alhopharm Arzneimittel GmbH beauftragten die axanta AG, da sie ihr Unternehmen aus Altersgründen verkaufen wollten. Die Analyse der Marktanforderungen ergab, dass der Verkauf des gesamten Unternehmens jedoch nicht lukrativ sei. Der Grund: Die interessierten Käufer suchen vor allem Präparate zur Ergänzung des Produktportfolios, da ihr Marktauftritt nach Indikationsgebieten aufgebaut ist. Die Inhaber der Alhopharm entschlossen sich deshalb dazu, einzelne Präparate im Rahmen eines Asset-Deals zu verkaufen.
axanta AG lieferte professionelle Begleitung der Unternehmensveräußerung
Die Übertragung der Assets bzw. Rechte ist mit einigen rechtlichen Regelungen verbunden. Für Unternehmer ist es nicht selbstverständlich, sich auf diesem Gebiet auszukennen. Eine Übergabe der Wirtschaftsgüter beinhaltet zahlreiche offizielle Schritte, teilweise mit notariellen Auflassungen. Zu beachten ist auch, dass vollständige bzw. überwiegende Übernahmen einen sog. Kontrollerwerb im Sinne des Kartellrechts darstellen. In solchen Fällen kann eine Genehmigungspflicht bestehen. All diese Punkte müssen beachtet werden. Durch diese Kombination wurde nicht nur der Verkäufer als unmittelbarer Mandant, sondern auch der Käufer zufriedengestellt. Die axanta AG unterstützte die Alhopharm Arzneimittel GmbH daher mit Fachwissen im Bereich Unternehmensverkauf und –vermittlung sowie mit einem profunden Branchenwissen.
axanta AG mehr als zufrieden mit dem koordinierten Asset-Deal
Udo Goetz, Vorstand der axanta AG, weiß aus Erfahrung, dass der Verkauf kleiner und sehr kleiner Unternehmen ganz besondere Herausforderungen bereit hält. Denn hier ist das gesamte Unternehmen auf den Inhaber ausgerichtet. „Ist der Altinhaber nicht mehr an Bord und gibt es keinen adäquaten Vertreter wie im vorliegenden Fall, dann schrecken viele Kaufinteressenten zurück. In solchen Fällen sind kreative Lösungen gefragt. Dazu gehört auch der Verkauf von Vermögensgegenständen anstatt des Verkaufes von Unternehmensanteilen“, erläutert Goetz.