Pressemitteilung, 20.08.2009 - 16:41 Uhr
Perspektive Mittelstand
Geld zurück bei Urlaubsärger: Bewährter Rechtsratgeber hilft sicher bei Reisemängeln
(PM) Hamburg, 20.08.2009 - Mannheim, 27. Juli 2009. Keine Angst vorm Kleingedruckten – Reiseveranstalter bauen oft zusätzliche Reisebestimmungen ins Kleingedruckte ihrer Reisekataloge ein: nicht immer juristisch einwandfrei. Umso ärgerlicher, wenn einem Urlauber dadurch berechtigte Schadensersatzforderungen abgesprochen werden. Deshalb sollten sich Reisende immer über die aktuelle Rechtslage informieren. Das kann sich auszahlen. Wie Pauschalreisende konkret reagieren können, zeigt Schritt für Schritt der neue Ratgeber „Meine Rechte auf Reisen“ auf www.rechtstipps.de. Ein aktuelles Urteil macht Geschädigten Hoffnung: Einem Ehepaar war nicht bekannt gewesen, dass der Reiseveranstalter im Kleingedruckten die Verjährungsfrist auf ein Jahr verkürzt hatte. Dazu entschied der Bundesgerichtshof Folgendes: Der Reiseveranstalter muss dem Urlauber seine Allgemeinen Geschäftsbedingungen vor Vertragsschluss aushändigen. Das Studieren der Reisebedingungen im Reisebüro ist dem Reisekunden dagegen unzumutbar. Außerdem, so die Richter weiter, darf der Reiseveranstalter die gesetzlich festgeschriebene 2-jährige Verjährungsfrist nicht pauschal für sämtliche vertraglichen Ersatzansprüche verkürzen. Der Anspruch auf Schadensersatz, den das Ehepaar aufgrund der Hotelmängel am Urlaubsort beim Reiseveranstalter eingereicht hatte, war somit noch rechtzeitig angemeldet.1) Voraussetzung für einen solchen Erfolg ist aber auch, dass Touristen schon im Urlaub richtig auf alle entstehenden Mängel reagieren.Zum Einführungspreis von 5,90 Euro kann der komplette Ratgeber „Meine Rechte auf Reisen – Die 27 wichtigsten Fragen und Antworten für Pauschalreisende“ direkt unter www.rechtstipps.de im PDF-Format heruntergeladen werden. Das spart unter Umständen einen teuren Besuch beim Anwalt nach dem Urlaub. Deshalb: Am besten ist, man liest „Meine Rechte auf Reisen“ bereits vor Urlaubsantritt und nimmt den praktischen Berater an den Ferienort mit.Angebot für Ihre Redaktion: www.rechtstipps.de stellt Ihnen eine Kurzversion von „Meine Rechte auf Reisen“ zur sofortigen kostenlosen Veröffentlichung in Ihrem Medium zur Verfügung. Eine E-Mail an Gregor Wessely unter akademische@xpand21.com genügt, und wir senden Ihnen Ihre Kurzversion von „Meine Rechte auf Reisen“ umgehend zu. Die Veröffentlichung muss mit dem Hinweis versehen werden, dass es sich um einen Auszug aus dem Ratgeber „Meine Rechte auf Reisen“ handelt, den Interessierte auf www.rechtstipps.de für 5,90 Euro herunterladen können.Der komplette Ratgeber „Meine Rechte auf Reisen“ auf www.rechtstipps.de hilft mit Musterschreiben dabei, Reklamationen und Minderungsansprüche korrekt zu formulieren. Ferner gibt der elektronische „Rechtsbeistand“ wertvolle Hintergrund-Infos: Was genau ist ein Reisemangel, was nur eine Unannehmlichkeit? Der Lebensstandard des Reiselandes spielt beim Unterscheiden die wesentliche Rolle. Wer zum Beispiel bei Fernreisen deutsche Standards im Sanitärbereich erwartet, verlangt zu viel. Denn Veranstalter müssen deutschen Touristen lediglich den Mindeststandard des Reiselandes bieten. Die 27 häufigsten Fragen für Pauschaltouristen beantwortet das Info-PDF anschaulich und leicht verständlich: Worauf müssen Urlauber schon beim Buchen einer Pauschalreise achten? Wann, wo und wie kann man sich gegen Mängel am Urlaubsort wehren? Wie sichert man sich nach Ende der Reise Ansprüche und wie viel Geld gibt es für welchen Mangel? Für alle, die es sich noch komfortabler und ausführlicher wünschen: Ein umfassendes Kapitel zum Thema „Reiserecht“ enthält die CD-ROM „Rechtstipps – Der RechtsBerater“. Besonders praktisch: Vorlagen zum jeweiligen Thema, zum Beispiel die Mängelanzeige beim Reiseveranstalter, können hier direkt im Programm am Computer ausgefüllt, ausgedruckt, gespeichert und als PDF- oder Word-Dokument versendet werden. Alle Informationen aus „Meine Rechte auf Reisen“ sind ebenfalls enthalten. Zusätzlich gibt es Informationen für Individualtouristen und Links zu allen passenden Gesetzestexten. Die CD-ROM „Rechtstipps – Der RechtsBerater“ ist auf www.rechtstipps.de für 29,80 Euro zu kaufen - auf Wunsch mit Aktualisierungsservice: Viermal im Jahr kann für je 14,80 Euro zzgl. Versandkosten ein Update erworben werden.Wer die „Rechtstipps – Der Rechtsberater“ auf Papier und nicht digital nutzen möchte, ordert alternativ zum gleichen Preis das Loseblattwerk „Rechtstipps“, ebenfalls unter www.rechtstipps.de. Die Aktualisierungen haben einen Umfang von jeweils ca. 170 Seiten und einen Seitenpreis von 9,90 Cent.1) Den konkreten Fall sowie die Urteilsbegründung finden Sie unterwww.rechtstipps.de/?menuID=195&navID=245&softlinkID=13486&softCache=true


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