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Fachartikel, 30.09.2009
Fürsorgepflicht
Wie Führungskräfte bei Mobbing vorgehen sollten
Mehr als eine Million Menschen werden in ihrem Berufsalltag gemobbt. Der Begriff Mobbing leitet sich her aus dem englischen Wort „to mob“ und bedeutet „anpöbeln, schikanieren“. Mobbing ist jedoch kein Kavaliersdelikt und muss vom Arbeitgeber bzw. Vorgesetzten unterbunden werden.
Im Allgemeinen versteht man unter Mobbing, dass ein Arbeitnehmer oder auch eine Gruppe von anderen systematisch, häufig und wiederholt beleidigt, ausgegrenzt oder belästigt wird. Die Mobber können sowohl gleichgestellt, untergeben als auch vorgesetzt sein. Zum Mobbing zählt auch, wenn ein Mitarbeiter mit kränkenden Arbeitsaufgaben bedacht wird, die ihn entweder über- oder unterfordern. So ist eine Variante des Mobbings, dass ein Vorgesetzter einem Mitarbeiter eine sinnlose Tätigkeit zuweist, ihn dann häufig kritisiert, vor anderen lächerlich macht oder bloßstellt.

Arbeitsrecht fordert Einsatz des Vorgesetzten


Nach dem Arbeitsrecht muss ein Arbeitgeber auf eine Beschwerde wegen Mobbings reagieren. Sonst machen Sie sich wegen verletzter Fürsorgepflicht haftbar. Deshalb müssen Sie in allen Fällen von Mobbing als Vorgesetzter aktiv werden. Es gibt zwar in Deutschland kein Gesetz gegen Mobbing, allerdings werden die Opfer in ihrem Persönlichkeitsrecht verletzt.

Unterlassungsklage, Schadensersatz und Schmerzensgeld


Kommt Ihnen zu Ohren, dass ein Mitarbeiter von anderen ständig angeschrien oder drangsaliert wird, kann dieser auf Unterlassung klagen. Außerdem hat das Mobbingopfer Anspruch auf Schadensersatz, beispielsweise für Arztkosten, Verdienstausfall, sowie einen Anspruch auf Schmerzensgeld. Wurde das Mobbingopfer beleidigt, kann es einen Strafantrag stellen.

Mitarbeitergespräche führen

Wenn ein Mobbingopfer zu Ihnen kommt, sollten Sie als Erstes ein Gespräch mit ihm und dann mit dem mobbenden Kollegen führen. Ist das Mobbing offensichtlich, können Sie den Mitarbeiter abmahnen und nach der erneuten Abmahnung ihm auch kündigen. Der wichtigste Tipp, den Sie einem Mobbingopfer geben können, ist: Legen Sie die Opfer-Rolle ab. Der Betroffene muss sich wehren, sonst wird sich nichts ändern. Ermuntern Sie Ihren Mitarbeiter, Grenzen zu ziehen. Führen Sie ein gemeinsames Gespräch zwischen Mobbingopfer und Mobber. Machen Sie unmissverständlich deutlich, dass Sie ein solch entwürdigendes Verhalten auf keinen Fall dulden, und kündigen Sie weitere Schritte an, wenn sich das Verhalten des Mobbers nicht bessert.

Beweise für das Mobbing sammeln

Für Mobbingopfer ist es oft schwer, die Schikanierung zu beweisen. Geben Sie daher in einem solchen Fall Ihrem Mitarbeiter den Rat, ein Mobbing-Tagebuch zu schreiben und Beweise für Mobbingattacken zu sammeln. Das können E-Mails genauso sein wie Fotos oder SMS. Der Mitarbeiter sollte genau festhalten, wann wer ihn wie gemobbt hat. Notieren sollte er auch, ob er aus diesen Gründen zum Arzt musste. Mobbing kann jeden treffen. Allerdings sind Frauen, Auszubildende und Ältere häufiger Ziele von Mobbingangriffen. Motive sind meistens der Neid auf die Erfolge des anderen, die Frustration über die eigene vermeintlich schlechtere Situation sowie Antipathie oder schlicht übertriebener Ehrgeiz. Auffällig ist, dass Mobbing besonders häufig in solchen Unternehmen auftritt, in denen ein schlechtes Arbeitsklima herrscht.
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