(PM) St. Gallen, 06.08.2013 - Fast ein wenig euphorisch berichten Fachmedien, dass bereits mehr als 25.000 Anlageberater ihre Zulassung zum Vertrieb von Kapitalanlagen nach Paragraf 34f der Gewerbeordnung erhalten hätten. Diese Zahl klingt im Hinblick auf die Zukunft des ungebundenen Anlagevertriebs zunächst beruhigend. Doch ist sie es auch?
Hierzu muss man sich die konkreten Zahlen, die das DIHK dankenswerter Weise regelmäßig veröffentlicht, einmal genauer ansehen: Es ist richtig, dass mit Stand 5. Juli 2013 immerhin 25.305 Anlageberater ihre Zulassung nach § 34f Abs.1 Nr. 1 beantragt haben. Das heißt, sie dürfen künftig Investmentfonds verkaufen. Glaubt man den offiziellen Verlautbarungen, dann fallen in diese Statistik auch die Berater hinein, die das Moratorium in Anspruch nahmen. Soll heißen: an dieser Zahl wird sich offensichtlich nicht mehr viel ändern. So ganz sicher ist dies jedoch noch nicht, denn man erhält unterschiedliche Aussagen durch die länderspezifischen Zuordnungen.
Eine Größenordnung, wie der ungebundene Anlagevertrieb künftig eingeschätzt werden kann, liegt damit vor. Vermutlich hinzu kommen noch die Zahlen der Vermittler, die unter ein Haftungsdach „geschlüpft“ sind. 6800 Berater haben sich dabei die Erlaubnis für den Vertrieb geschlossener Fonds geholt, 3459 dürfen sonstige Vermögensanlagen vermitteln. Hierzu zählen beispielsweise Namensschuldverschreibungen, Genussrechte, Anteile an Genossenschaften. Viele haben dabei die „Alte Hasen Regelung“ in Anspruch genommen.
Was ein wenig verwundert ist die positive Einschätzung der Situation. Als PR-Mann ist man ja mit vielen wunderlichen Aussagen konfrontiert und es ist einem (nahezu) keine menschliche Regung mehr fremd. Aber - um das Beispiel der geschlossenen Fonds aufzugreifen – bei 6800 zugelassenen Anlageberatern noch von einer „Branche“ zu sprechen, fällt schon schwer. Der AWD hatte seinerzeit beim Vertrieb der Drei-Länder-Fonds mehr „Vermögensberater“ am Start. Nun gut, Firmengründer Carsten Maschmeyer distanziert sich heute von diesem Geschäft, das ihn – unter anderem – einstmals großgemacht hat. Denn von den eingeworbenen weit mehr als zwei Milliarden Euro Eigenkapital ging auch ein gehöriger Teil an sein Hannoveraner Unternehmen. Zum Vergleich: Der Verband Geschlossener Fonds, der jetzt Bundesverband Sachwerte und Investmentvermögen heißt, verkündete für das erste Quartal dieses Jahres einen Gesamtumsatz seiner Mitglieder von 459,1 Millionen Euro Eigenkapital. Diese Umsätze wurden überwiegend durch Bankenmitarbeiter erzielt. Müssen wir da noch ernsthaft weiterdiskutieren?
Die Bundesregierung und hier besonders die „verbrauchernahen“ Institutionen haben mit dem Paragrafen 34f GeWo erreicht, was sie wollten: eine straffe Regulierung der freien Vertriebe, als ob diese alleine für die Fehler der Vergangenheit verantwortlich wären. Ob sich hierdurch auch die Beratungsqualität am Bankschalter verbessert(?) – man wird sehen. Vorsichtiger sind auf jeden Fall alle geworden. Und das ist erst einmal gut.
Weitere Informationen unter
www.capitalpr-ag.ch