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Frechheit: Einstweilige Verfügung gegen Telekom notwendig, damit diese eine gestörte Leitung repariert !

(PM) , 16.05.2007 - (DCRS/ME) Braucht man gegen die Telekom jetzt erst eine einstweilige Verfügung, damit diese ihre Arbeit macht ? Da fragt man sich doch schon, ob hier wirklich nur eine Telefonleitung gestört ist! Es ist nämlich schon sehr beunruhigend, wenn man hört, dass eine Frau aus Bayern ihren gestörten Telefonanschluss erst dann wieder repariert bekam, nachdem der Telekom eine einstweilige Verfügung auf dem Tisch lag. Die Frau, welche auf Grund einer Krankheit dazu genötigt ist, ständigen Telefonischen Kontakt zu einem Krankenhaus zu halten, konnte mehrere Tage auf Grund einer Störung ihrer Telefonleitung, für die die Telekom verantwortlich war, nicht telefonieren. Trotzdem die Frau mehrfach bat, die Leitung zu reparieren kam von der Telekom nichts. Glück im Unglück hatte die Frau auf Grund der Tatsache, dass sie ihren Vertrag mit einem Fremdanbieter geschlossen hat und die Telekom somit nur dafür verantwortlich ist, dass die Leitung selbst auch funktioniert. Der Anbieter "M-NET" fackelte nicht lange und zeigte der Telekom in Form einer einstweiligen Verfügung, was Dienstleistung und Kundenservice bedeuten und siehe da: Jetzt ... weiter geht's unter www.dcrs.de/news/874/69.html
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