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Pressemitteilung

Folgekostenversicherung medassure erweitert Versicherungsschutz und nimmt neue Privatabrechnungsklausel auf!

(PM) Köln, 12.08.2010 - Erweiterung des medassure Versicherungsschutzes bei Komplikationen infolge von kosmetischen Operationen

Köln, 12.08.2010

medassure – die Zusatzversicherung für Patienten zum Schutz vor Folgekosten bei Komplikationen infolge einer medizinisch nicht indizierten Operation (z.B. Schönheitsoperation) – hat den Versicherungsschutz bei Kapselfibrosen erweitert und ihre Versicherungsbedingungen um eine vorteilhafte Privatabrechnungsklausel ergänzt!

Auf vielfachen Wunsch behandelnder Fachärzte, die für die Folgekostenversicherung medassure legitimiert sind, hat medassure den bisherigen Ausschluss für die Kostenübernahme bei Nachbehandlungen infolge von Kapselfibrosen - ab sofort und ohne Mehrprämie – mit in ihren Versicherungsschutz aufgenommen.

Somit sind jetzt Folgekosten durch Kapselfibrosen innerhalb von 365 Tagen nach dem Operationstag auch mitversichert. Die Haftung für die Behandlungskosten erstreckt sich sogar auf weitere 365 Tage, sofern der Behandlungsbeginn im ersten Jahr nach dem Operationstag liegt.

Alle qualifizierten Fachärzte, die bei medassure angemeldet sind, können in Kombination mit der neuen Privatabrechnungsklausel Ihren Patienten nun einen lückenlosen Versicherungsschutz bieten, denn:

+Behandlungskosten im Rahmen einer Komplikation des Patienten, die über
den vereinbarten Behandlungsvertrag hinausgehen, sind bis zu einem
Betrag von EUR 5.000,- mitversichert, wenn der gesetzliche
Krankenversicherer die Kostenübernahme verweigert oder der Arzt keine
kassenärztliche Zulassung besitzt.

+Mitversichert sind dadurch z.B. Wundheilungsstörungen, Nachblutungen
oder Fettnekrosen, die nicht durch die üblichen Nachbehandlungen
beseitigt wurden.

+Für Ärzte und Patienten ergibt sich somit der Vorteil, dass Patienten bis
zur Ausheilung ihrer Komplikationen begleitet und die entstandenen
Mehrkosten über die Versicherung abwickelt werden.

+Der Patient erhält die finanzielle Sicherheit, dass die vereinbarten
Behandlungskosten nicht noch durch nachträgliche Kosten belastet
werden.

Zur Abgrenzung: Eine Unzufriedenheit mit dem Ergebnis der ästhetischen
Behandlung gilt nicht als Komplikation und fällt damit auch nicht unter die
Privatabrechnungsklausel.

Zur Veranschaulichung – zwei Schadenbeispiele:

1. Oberschenkelstraffung
Komplikation: Patient erleidet eine Entzündung nach Oberschenkelstraffung
Folge: erneute Operation durch behandelnden Arzt
Kosten: EUR 1.900,-
>nur versichert durch die medassure-Klausel „Privatabrechnung“, da
Patient gesetzlich versichert ist und nach GOÄ abgerechnet wurde.

2. Augenlidstraffung
Komplikation: gestrafftes Augenlid des Patienten reibt am Augapfel
Folge: erneute Operation durch behandelnden Arzt
Kosten: EUR ca. 3.000,-
>nur versichert durch die medassure-Klausel „Privatabrechnung“, da
Patient gesetzlich versichert ist und nach GOÄ abgerechnet wurde.

ShortFacts / Randnotizen:

Patienten müssen nach der Novellierung des Gesundheitsreformgesetzes seit dem 01.04.2007 die Nachbehandlungskosten einer außerhalb des Leistungskatalogs der gesetzlichen Krankenkassen durchgeführten Operation selbst tragen. Mit dem medassure Versicherungsschutz können Patienten dieses finanzielle Risiko bis zu einem Betrag von 250.000 EURO abdecken.

medassure zahlt die Rückforderungsansprüche der Krankenkasse für Kosten einer medizinisch notwendigen Heilbehandlung, d. h. einer Operation, einer Untersuchung und/oder einer ambulanten Behandlung, die aufgrund einer Komplikation nach einer medizinisch nicht indizierten ästhetischen Operation entstehen. Voraussetzung hierfür ist, dass die Operation in Deutschland stattgefunden hat und von einem bei medassure legitimierten Facharzt durchgeführt wurde. Zur Sicherheit der Patienten arbeitet medassure ausschließlich mit nachweislich qualifizierten Fachärzten zusammen.

Konditionen:

Versicherungsdauer: 365 Tage ab Operationstag

Versicherungstarif: 80,- bis 180,- EURO als Einmalbeitrag (abhängig von
Operations- & Versicherungsart, Rauchereigenschaft)

Versicherungshöhe: max. 250.000 EURO je versichertem Eingriff

versicherbare Operationsarten:

- Liposuktion (Fettabsaugung)
- Mammaaaugmentation (Brustvergrößerung)
- Mastopexie (Bruststraffung)
- Mammareduktionsplastik (Brustverkleinerung)
- Gynäkomastie (Verkleinerung der männlichen Brust)
- Otoplastie (Ohrenkorrektur)
- Wangenaugmentation (Wangenimplantate)
- Kinnaugmentation (Kinnimplantate)
- Blepharoplastik (Augenlidstraffung)
- Abdominoplastik (Bauchstraffung
- Oberschenkelstraffung
- Oberarmstraffung
- Gesäßstraffung
- Rhinoplastik (Nasenkorrektur
- Facelift (Gesichtsstraffung)
- Lower Body Lift
- Stirn-Lifting
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Über Jahnke Hoyer & Cie. GmbH Die Jahnke Hoyer & Cie. GmbH (JHC GmbH) ist im Juni 2009 aus der Zusammenarbeit zwischen dem erfahrenen Versicherungsmakler Dipl.-Kfm. Uwe Jahnke und dem Projektmanager Dipl.-Kfm. Christian Wilhelm Hoyer ...
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