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Pressemitteilung

Förderung LED Beleuchtung für Unternehmen in Sachsen-Anhalt in 2017 möglich

Aktuell gibt es in Sachsen-Anhalt bis zu 50 % Förderung für LED Beleuchtung in Unternehmen. Gefördert wird die Sanierung von vorhandenen Beleuchtungsanlagen ab einer Investition ab 10.000 € netto.
(PM) Delmenhorst, 25.03.2017 - Die Förderung LED Beleuchtung war eines der treibenden Kräfte bei der BAFA Förderung Querschnittstechnologien bis zum Jahr 2015. Seit 2016 ist die Förderung LED Beleuchtung von dem BAFA eingestellt, sodass dieser Bereich dort nicht mehr gefördert wird. Aus dem Bundesland Sachsen-Anhalt gibt es nun eine gute Nachricht für alle dort ansässigen Unternehmen, die eine Förderung noch nicht oder nur zu Teilen beantragt hatten. Hier bestehen derzeit noch Möglichkeiten zur Förderung LED Lampen und Förderung LED Strahler.

Für wen kommt die Förderung LED Beleuchtung in Frage?

Die Förderung LED Beleuchtung spricht viele Unternehmen an. Beispielsweise können Einzelhandel und Großhandel, produzierendes Gewerbe, Industriebetriebe sowie Hotels und Büros von der Förderung LED Lampen und der Förderung LED Strahler profitieren. Wichtig dabei ist nur, dass die Betriebsstätte der Investition in Sachsen-Anhalt liegt.

Wie sieht die Förderung LED Beleuchtung aus?

Förderfähig sind Sanierungsmaßnahmen ab einer Investitionssumme von 10.000 Euro. Unabhängig von der Unternehmensgröße kann auf die Förderung LED Beleuchtung und die Förderung LED Strahler zurückgegriffen werden. Der Fördersatz ist jedoch abhängig von der Unternehmensgröße. Kleine Unternehmen können demnach einen Zuschuss von bis zu 50% erhalten, große Unternehmen bis zu 25%. Maximal sind bis zu 500.000 Euro bei der Förderung für Sie und Ihr Unternehmen möglich.

Was muss bei der Förderung LED Beleuchtung beachtet werden?

Bei jeder Förderung ist ein fester Ablauf einzuhalten, bei Abweichungen können keine Zuschüsse ausgezahlt werden. Vor der Fördermittelbeantragung muss von einem Sachverständigen, bspw. der ecogreen Energie GmbH & Co. KG, ein Energieaudit DIN EN 16247-1 des Investitionsstandortes durchgeführt werden, in dem Energieeinsparpotentiale aufgezeigt werden. Erst im Anschluss kann die Förderung LED Beleuchtung beantragt werden.

Der gesamte Ablauf sieht dabei grob skizziert wie folgt aus:

1. Energieaudit DIN EN 16247-1 über die vorhandenen Energieeinsparpotentiale im Unternehmen
2.Einholung von mehreren vergleichbaren Angeboten
3. Antragsstellung zur Förderung LED Beleuchtung
4. Nach Förderzusage Auftragsvergabe und Umsetzung
5. Durchführung Verwendungsnachweisverfahren

Es lohnt sich für Unternehmen aus Sachsen-Anhalt über die Sanierung der Beleuchtung nachzudenken. Solang noch bis zu 50 % an staatlichen Fördermitteln zur Verfügung stehen.
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