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Wichtige Ziele verfehlt: Stiftung Familienunternehmen zur heute beschlossenen Reform der Erbschaftsteuer

(PM) , 27.11.2008 - „Die Anstrengungen der Politik sind insbesondere vor dem Hintergrund des engen verfassungsrechtlichen Rahmens anzuerkennen. Vor allem seit der Sommerpause wurden einige wichtige Forderungen der Stiftung Familienunternehmen erfüllt. Hierzu zählen die Verkürzung der Haltefristen von 15 auf nunmehr sieben bzw. zehn Jahre sowie der Wegfall der sogenannten ‚Fallbeilregelung’ zugunsten einer ratierlichen Abschmelz-möglichkeit. Auch die Verbesserungen auf der Bewertungsebene im Sinne sachgerechter Bewertungsverfahren sind ein echter Fortschritt“, so der Kommentar von Prof. Dr. Brun-Hagen Hennerkes zu der heute beschlossenen Reform des Erbschaftsteuergesetzes.

Zu viele Ausnahmen – zu viel Bürokratie

„Aufgrund der vielen Ausnahmen und Auflagen kann jedoch aus Vernunft schnell Unsinn und aus der beabsichtigten Wohltat eine Plage werden“, so Hennerkes weiter. „Neben der konkreten finanziellen Belastung kommt auf die Unternehmen genau jenes ‚bürokratische Monster’ zu, das die Politik ausdrücklich vermeiden wollte. Gerade die aktuelle Finanzkrise zeigt, wie schwierig, ja unerfüllbar die im Gesetz vorgesehenen Regelungen und Auflagen sind, deren Einhaltung den Familienunternehmen über sieben oder gar zehn Jahre hinweg aufgezwungen werden soll.“

Hinzu komme, moniert Hennerkes, dass von den vorgesehenen Entlastungen weite Teile der Familienunternehmen ausgeschlossen werden. Alleine die neu

hinzugefügten Bedingungen, die Erleichterung nur zu gewähren bei einer maximalen Verwaltungsvermögensgrenze von zehn Prozent oder die weiterhin bestehende Mindestbeteiligungsgrenze von 25 Prozent bei Kapital-gesellschaften, führten dazu, dass die Entlastung für viele zwar auf dem Papier nicht aber in der Realität greifen wird.

Rechtsunsicherheit bleibt bestehen

Seit Jahren ist bekannt, dass das bisher geltende Erbschaftsteuerrecht nicht der Verfassung entspricht. Ebenso lange warten die Familienunternehmen auf Klarheit, um arbeitsplatzerhaltend und zukunftsichernd planen zu können. „Jetzt wurde gewissermaßen in letzter Minute eine Erbschaftsteuerreform durchgesetzt, der schon heute von führenden Verfassungsjuristen die erneute Grundgesetzwidrigkeit bescheinigt wird. Für die Familienunternehmer bedeutet dies ein Fortbestehen der Rechtsunsicherheit“, so die düstere Prognose des Vorstands der Stiftung Familienunternehmen.

Zudem werden viele wichtige Details erst auf dem Verwaltungsweg geklärt werden, deren Ausgestaltung und Bestandskraft nicht abzusehen ist. Zu dieser inhaltlichen Unsicherheit addiere sich ein enormer Druck auf die Unternehmen, denn Eile ist ab sofort geboten. Wenn das Gesetz tatsächlich zum 1. Januar 2009 in Kraft tritt, bleibt Bürgern und Familienunternehmern wenig Zeit, sich zu entscheiden, ob sie nach dem alten oder neuen Gesetz übertragen sollen.

Ziele der Reform werden verfehlt

Die wesentlichen Ziele der Reform werden eindeutig verfehlt: Das Gesetz verstößt gegen den Frieden in unserem Lande, weil es eine Welle von Prozessen geben wird. Und es ist ökonomisch nicht sinnvoll, weil es steuerlich motivierte Ausweichhandlungen provoziert, die nicht wirtschaftlich begründet sind. Dazu zählen im schlechtesten Fall die Flucht
der Unternehmen ins steuerfreie Ausland oder aber der Abbau von Arbeits-plätzen vor Betriebsübergaben, um den Verschonungsauflagen zu genügen. Zusätzlich ist es mit einem so hohen Verwaltungsaufwand für Unternehmen und Finanzbehörden verbunden, dass insgesamt eher negative statt positive Wirkungen zu befürchten sind.
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