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Pressemitteilung

Fakten zum Betrieblichen Eingliederungsmanagement

Was Arbeitgeber wissen sollten: Rechtsanwältin und BEM-Expertin Angela Huber aus München gibt wichtige Tipps
(PM) München, 22.04.2013 - Was sagt das Gesetz? Seit Mai 2004 sind Arbeitgeber gesetzlich zum Betrieblichen Eingliederungsmanagement (BEM) verpflichtet, wenn Beschäftigte sechs Wochen innerhalb eines Jahres ununterbrochen oder wiederholt arbeitsunfähig sind. Das Unternehmen klärt mit dem Betroffenen die Möglichkeiten, wie bestehende Arbeitsunfähigkeit überwunden und erneute Arbeitsunfähigkeit verhindert werden kann, um den Arbeitsplatz zu erhalten.

Was heißt Betriebliches Eingliederungsmanagement? „Das Unternehmen unterstützt den Mitarbeiter bei der Suche nach geeigneten individuellen Maßnahmen, die helfen, die Belastungen im Arbeitsalltag zu reduzieren“, fasst BEM-Expertin Angela Huber zusammen. Dabei handelt es sich um ein strukturiertes und gesetzlich untermauertes Verfahren mit dem Ziel, gemeinsam mit dem Betroffenen Antworten auf drängende Fragen zu erhalten: Wie lässt sich die Arbeitsfähigkeit wieder herstellen? Wie kann eine erneute Arbeitsunfähigkeit verhindert werden? Wie lässt sich der Gefahr chronischer Erkrankungen und Behinderungen frühzeitig entgegenwirken? Wie kann der Arbeitsplatz dauerhaft gesichert werden? So eröffnet das Betriebliche Eingliederungsmanagement neue Chancen für alle Beteiligten, auch wenn es darum geht, negative Einflüsse auf die Arbeitsfähigkeit zu erkennen und nach Möglichkeit abzustellen.

Was sind die einzelnen Schritte des BEM? Der erste Schritt ist die Kontaktaufnahme mit dem betroffenen Mitarbeiter, um ihn über die Ziele und den Ablauf des BEM sowie den Datenschutz aufzuklären. Es geht hierbei vor allem darum, Transparenz für das Verfahren zu schaffen, so dass der Mitarbeiter weiß und darauf vertrauen kann, dass es im BEM Prozess um den Erhalt des Arbeitsplatzes geht. Darüberhinaus ist es wichtig, dem Mitarbeiter zu vermitteln, dass er nicht verpflichtet ist Diagnosen zu nennen und dass seine Gesundheitsdaten streng vertraulich behandelt werden. Soweit der Mitarbeiter dem BEM-Verfahren zustimmt, gilt es gemeinsam auf die Suche nach Maßnahmen zu gehen. Bei der Erarbeitung der Maßnahmen, wie etwa die Gestaltung eines ergonomischen Arbeitsbereiches, Arbeitszeitänderung, (vorübergehende) Aufgabenänderung, Einrichtung eines Telearbeitsplatzes, die Beantragung einer medizinischen Rehabilitation, Durchführung einer Mediation beziehungsweise Konfliktklärung oder die Versetzung an einen anderen Arbeitsplatz, wird der Mitarbeiter aktiv beteiligt, seine Eigeninitiative und Verantwortung gestärkt.

Was passiert, wenn der Arbeitgeber das BEM ablehnt? Wird dem kranken Mitarbeiter kein BEM angeboten, wird der Arbeitgeber gesetzlichen Auflagen nicht gerecht und manövriert sich – auch juristisch – ins Abseits. Wird kein BEM durchgeführt, entstehen dem Betrieb nicht nur erhebliche Kosten, ausgelöst durch Entgeltfortzahlungen, angespartem Urlaub, Zusatzkosten durch Fehler und Überlastung der Abteilung, Unzufriedenheit und Motivationsmangel. Sollte eine Kündigung notwendig werden, besteht ohne das BEM eine hohe Wahrscheinlichkeit, dass die Kündigung wegen Verstoßes gegen den „ultima-ratio-Grundsatz“ sozialwidrig ist. Unternehmen sollten sich auch darüber im Klaren sein, dass arbeitsunfähige Mitarbeiter eine Krankheitsspirale auslösen können: Kollegen fangen die Mehrarbeit auf und werden durch Überlastung und Unzufriedenheit selbst krank.

Was kann das BEM leisten? Mit jedem investierten Euro ins Eingliederungsmanagement können Unternehmen ein Vielfaches an Ausgaben sparen. Ein Mitarbeiter, der einen Tag arbeitsunfähig ist, kostet dem Unternehmen durchschnittlich 400 Euro am Tag – hier kann man sich schnell ausrechnen, welcher Betrag bei wochenlanger Arbeitsunfähigkeit zusammenkommt. Darüber hinaus unterstützen die beteiligten Stellen und Ämter, wie Krankenkassen, Deutsche Rentenversicherung, Integrationsämter und Berufsgenossenschaften sowohl Arbeitgeber als auch Arbeitnehmer finanziell. Sei es durch Finanzierung von höhenverstellbaren Tischen, orthopädischen Stühlen, Gesundheitskurse, Arbeitsassistenz oder Minderleistungsausgleich und vielem mehr. Nicht zu vernachlässigen ist die Botschaft an die Belegschaft, durch die das Image des Unternehmens eindeutig gestärkt wird: Wir kümmern uns und stehen zu unseren Leuten – auch in schlechten Zeiten. Angela Huber: „Dies schafft eine Vertrauenskultur, eine Partnerschaft zwischen Unternehmen und Mitarbeiter.“
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ZUM AUTOR
�BER ANGELA HUBER, RECHTSANWäLTIN UND MEDIATORIN

Angela Huber ist Rechtsanwältin und Mediatorin. Sie spezialisierte sich durch Fachanwaltsausbildungen auf die Gebiete des Arbeits- und Sozialrechts und ist durch den Bundesverband Mediation zertifiziert.Mittelständischen ...
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