(PM) Berlin, 23.07.2013 - Die Fachtagung in Berlin greift am 19.und 20. September Fragen aus der beruflichen Praxis von Jobcentern auf, und informiert über die aktuelle Rechtsprechung zum SGB II. Experten und Praktiker können auf der Netzwerkveranstaltung des Kommunalen Bildungswerks e.V. im September mitdiskutieren, sich austauschen und mitgestalten.
Im Verlauf der vergangenen 4 Jahre ist, nicht zuletzt durch die nach wie vor robuste Wirtschaftslage, die Arbeitslosenzahl stetig zurückgegangen. Neben der Entlastung der öffentlichen Haushalte durch weniger Bezieher von Arbeitslosengeld II, ist ein weiterer positiver Nebeneffekt dieser Entwicklung, dass vielerorts die Jobcenter ihrer Aufgabe von “fördern und fordern“ effektiver nachkommen können.
Die Arbeits- und Sozialministerkonferenz (ASMK) hat auf ihrer Sitzung im November 2012 in Hannover beschlossen, eine Bund-Länder-Arbeitsgruppe einzurichten, die sich mit den Fragen der Rechtsvereinfachung im SGB II befassen soll.
Erste Ergebnisse aus deren Arbeit werden zur Fachtagung Sozialrecht / SGB II vorgestellt.
Zugleich werden im Rahmen der Tagung des Kommunalen Bildungswerks e.V. in bewährter Weise die unmittelbaren Fragen der behördlichen Praxis aufgegriffen und im Kreise der Praktiker zur Diskussion gestellt. Im Zentrum stehen in diesem Jahr das Problem der sittenwidrigen Entlohnung, der Umgang mit (und Schutz von) Sozialdaten sowie der Gremienarbeit in den Jobcentern. Natürlich wird dabei erneut auf die höchstrichterliche Rechtsprechung zum SGB II eingegangen.
Die Tagung Sozialrecht / SGB II am 19. Und 20. September 2013 eröffnet im Rahmen der Diskussionsrunden und des fachbezogenen Rahmenprogramms die Möglichkeit eines intensiven Erfahrungsaustauschs. Experten und Praktiker kommen gleichermaßen zu Wort, und der Kommunen- und Länder-übergreifende Dialog soll im geschützten Rahmen der Netzwerkveranstaltung entstehen.
Folgende Themen stehen auf der Agenda:
- Rechtsvereinfachungen im Bereich des SGB II. Was steht auf der Agenda der ASMK-Arbeitsgruppe (Staatssekretärin Beate Bröcker)
- Aktuelle Rechtsprechung des BSG zum SGB II. Vor dem Aufbruch in die Moderne? (Dr. Elke Roos, Richterin am Bundessozialgericht)
- Sittenwidrige Entlohnung. Wie geht das Jobcenter damit um? (Peter Müller)
- Datenschutz im Bereich des SGB II. Wann ist eine Offenlegung von Sozialdaten durch die Behörde zulässig?
(Judit Neumann)
- Die Grundsätze erfolgreicher Gremienarbeit in den Jobcentern. Wie sollte die Einbindung des Personalrates, der GleiB, der Schwerbehindertenvertretung und der BCA in die tägliche Arbeit der Geschäftsführung von statten gehen? (Friedrich-Wilhelm Heumann, Fachanwalt für Arbeitsrecht)
Die Fachtagung richtet sich an Führungskräfte und Mitarbeiter/innen aus Jobcentern, Agenturen für Arbeit, Sozialämtern, an Richter/innen an Sozialgerichten, Mitarbeiter/innen aus Sozialverbänden und weitere Interessenten. Diese wenden sich bitte für weitere Informationen an das Kommunale Bildungswerk e.V. unter: Tel.: 030-2933500 oder können Details abrufen unter
www.kbw.de .