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Pressemitteilung

Extra-Urlaub für die Weiterbildung?

Die meisten haben ein Recht darauf.
(PM) Darmstadt, 25.07.2016 - Die Urlaubsplanung hat zurzeit Hochsaison, der Sommer ist da, die Ferien rücken näher. Von einer Extraportion Urlaub träumt da sicher jeder Arbeitnehmer gerne. Und die meisten haben sogar ein Recht darauf – wenn sie ihn zur Weiterbildung nutzen.

So können sich Arbeitnehmer für einige Tage vom Job freistellen lassen, um eine Weiterbildungsmaßnahme zu nutzen – das Gehalt wird während dieser Zeit fortbezahlt. Für diesen so genannten Bildungsurlaub gelten je nach Bundesland unterschiedliche Regelungen. Ein Arbeitnehmer in Berlin kann beispielsweise innerhalb von zwei Jahren insgesamt 10 Tage Bildungsurlaub beantragen. In den meisten Bundeländern sind es fünf Tage pro Jahr, so das Bundesministerium für Bildung und Forschung.

Welche Art von Weiterbildung für den Bildungsurlaub genehmigt wird, hängt ebenfalls vom Bundesland ab. Wichtig ist, dass die Weiterbildungsmaßnahme als Bildungsurlaub anerkannt wird und entsprechende Hinweise in Verzeichnissen und Datenbanken dies kennzeichnen. Dabei muss das besuchte Seminar oder die gewählte Schulung nicht einmal unmittelbaren Bezug zur aktuellen Arbeit haben, so das Ministerium. Trotzdem könne ein Chef in Frage stellen, ob etwa ein Sprachkurs für eine Krankenschwester als Bildungsurlaub anzusehen ist, sagt Gisbert Seidemann, Arbeitsrechtler aus Berlin, in einem Artikel der online-Ausgabe von „Die Welt“ vom 29.09.2015. Ein Mindestnutzen für den Arbeitgeber sei jedoch nicht immer notwendig. Denn ein Schwerpunkt des Bildungsurlaubs läge auch auf politischer Bildung, die in erster Linie der Persönlichkeitsentwicklung des Arbeitnehmers dient, führt Seidemann fort. Trotzdem sollte der Arbeitgeber ein „Mindestmaß an greifbarem Vorteil“ haben, ergänzt DGB- Juristin Böning. Seidemann erläutert auch, dass der Vorgesetzte den Antrag auf Bildungsurlaub ablehnen kann, wenn dringende betriebliche Gründe dagegen sprechen. Dann können Arbeitnehmer verlangen, dass der Bildungsurlaub zu einem späteren Zeitpunkt nachgeholt wird, erklärt Böning im gleichen Artikel.

Wichtig ist ebenfalls, die Fristen für die Antragstellung einzuhalten. Die meisten Bundesländer haben eine Frist von sechs Wochen vor Beginn der Weiterbildungsmaßnahme festgelegt. Dies kann jedoch länderspezifisch variieren. Die Kosten für die Kurse trägt der Arbeitnehmer selbst. Förderprogramme der Bundesländer oder eine Bildungsprämie können in einigen Fällen finanzielle Unterstützung bieten.

Als bewährter Weiterbildungspartner bietet REFA ein breites Themenspektrum an Seminaren und Ausbildungen für Bildungsurlaub.

Quellen:
Bundesministerium für Bildung und Forschung:

- Online Artikel vom 01.04.2015 "Für jeden Lerntyp gibt es die richtige Weiterbildung"
- "Ausbildung, Job - und dann?" Ratgeber zum Start in die berufliche Weiterbildung
- Online-Artikel in "Die Welt" vom 29.9.2015: "So sichern Sie sich Ihren Bildungsurlaub"
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