Pressemitteilung, 02.05.2012 - 11:43 Uhr
Perspektive Mittelstand
Exportkontrolle und Präferenzkalkulation - Rechtssicherheit im Außenhandel
Im Außenhandel spielen heute über die reine Einfuhr- und Ausfuhranmeldung hinaus zahlreiche steuerliche und rechtliche Aspekte eine Rolle. Sanktionsverordnungen und Präferenzkalkulation sind hierfür nur zwei Beispiele.
(PM) Endingen, 02.05.2012 - Zoll und Außenhandel sind heute derart komplex, dass Unternehmen sie – ähnlich wie Steuerangelegenheiten – nur noch mit Hilfe erfahrener Experten und einer leistungsstarken Software effizient und konform mit den geltenden rechtlichen Bestimmungen abwickeln können.PräferenzkalkulationEin umfassender und insbesondere für Industrieunternehmen wichtiger Themenkomplex im Bereich Außenhandel ist die Präferenzkalkulation. Sie ermöglicht es, ein Produkt zollfrei oder zollvergünstigt in das jeweilige Bestimmungsland auszuführen, sofern zwischen dem Ursprungs- und dem Bestimmungsland ein Präferenzabkommen besteht. Möchte ein Hersteller die Präferenzbehandlung nutzen, muss er für jede exportierte Ware eine lückenlose Präferenzkalkulation erstellen. Der damit verbundene Aufwand lohnt sich in vielen Fällen: Der Empfänger der Ware kann diese zu ermäßigten Zöllen oder gar zollfrei einführen, sofern bestimmte Ursprungskriterien und Schwellenwerte erfüllt sind. Im Wettbewerb mit Waren aus Nicht-EU-Ländern kann die Präferenzkalkulation für den Hersteller deshalb letztendlich den ausschlaggebenden Preisvorteil bedeuten, der zum Kauf seines Produkts führt. Dieses Potenzial sollte unbedingt ausgeschöpft werden. Um zu errechnen, ab welchem Ab-Werk-Preis eine Lieferung zollfrei oder zollbegünstigt durchgeführt werden kann, bietet sich der die Nutzung einer Präferenzkalkulations-Software an. Mit einer solchen Software können Unternehmen bereits in der Konstruktionsphase oder bei der Stücklistenerstellung verschiedene Szenarien simulieren. Durch den Austausch von Material mit bzw. ohne Ursprungsnachweis in den Szenarien wird überprüft, unter welchen Voraussetzungen das fertige Produkt die Präferenzberechtigung erhält. Ein weiterer Vorteil einer Präferenzkalkulations-Software: Sie stellt sicher, dass die Präferenz exakt berechnet wird und dass für alle berücksichtigten Teile eine gültige Lieferantenerklärung vorliegt. Diese Dokumente sind immer nur befristet gültig – teilweise sogar nur für eine einzige Sendung – und müssen vom Exporteur bei Ablauf ggf. beim Lieferanten neu angefordert werden. Eine gute Software versendet die entsprechenden Anforderungsmails bei Bedarf vollautomatisiert. Auch die Präferenzkalkulation an sich läuft bei komfortablen Softwareprodukten größtenteils automatisiert ab: Die erforderlichen Daten wie z. B. Stücklisten, Materialstammsätze oder Preise übernimmt die Software über standardisierte Schnittstellen vollautomatisch aus dem Warenwirtschaftssystem. Exportkontrolle mit integrierter SanktionsprüfungDie Exportkontrolle stellt außenwirtschaftsrechtlich eine Pflicht für jedes exportierende Unternehmen dar und die Sanktionsprüfung nimmt dabei einen wesentlichen Teil ein. Bei Nichteinhaltung der gesetzlichen Vorgaben drohen empfindliche Strafen. Deshalb ist es ratsam, eine IT-Lösung zur Durchführung der Sanktionsprüfung einzusetzen. Eine manuelle Überprüfung ist aufgrund der Vielzahl der Personen- und Firmennamen auf den Sanktionslisten nicht mehr praktikabel. Es finden sich hier aktuell rund 18.000 Einzelpersonen und Organisationen, zu denen Unternehmen weder in direkten noch indirekten Kontakt treten dürfen. Die derzeit rechtsgültigen Sanktionslisten basieren auf den EU-Antiterror-Verordnungen (2580/2001 und 881/2002). Unabhängig vom EU-Recht haben die USA eigene Sanktionslisten, d. h. sobald ein Unternehmen in Kontakt mit den USA steht, müssen auch diese (SDN-Listen) geprüft werden. Des Weiteren sind im Rahmen der Exportkontrolle die Länderembargos zu beachten und zu prüfen. Die Anzahl der betroffenen Länder ist zwar überschaubar, jedoch sind Inhalt und Umfang der Embargos sehr unterschiedlich und können zahlreiche Verbote und Einschränkungen enthalten. Weiterhin sind die Güterlisten – derzeit die Ausfuhrliste Abschnitt A (Liste für Waffen, Munition und Rüstungsgüter) und Abschnitt C (Anhänge der Dual-Use-Güter-Verordnung) – zu berücksichtigen. FazitWichtige Themenkomplexe in für den Außenhandel fertigenden Unternehmen – wie Präferenzkalkulation und Sanktionsprüfung – sind derart komplex geworden, dass sie kaum noch ohne eine leistungsfähige, kontinuierlich aktualisierte Software abzuwickeln sind. Es handelt sich hier außerdem um Abläufe, die fast alle Unternehmensbereiche betreffen, von der IT über die Geschäftsführung und den Vertrieb bis hin zum Einkauf. Unternehmen, die in eine umfassende, komfortable Software investieren, profitieren hier jedoch nicht nur von einer hohen Rechtssicherheit. Die mit der Zollabwicklung beauftragten Mitarbeiter werden spürbar entlastet, da nicht wertschöpfende Tätigkeiten wie die Dokumentation aller Vorgänge, deren Archivierung, Prüfungen und Kalkulationen vom System vollautomatisch durchgeführt werden. Beim Einsatz einer Präferenzkalkulations-Software können die vom System errechneten günstigeren Zolltarife darüber hinaus einen echten Verkaufsvorteil im internationalen Wettbewerb bedeuten.


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Die BEO GmbH mit Hauptstandort in Endingen bei Freiburg hat sich auf Softwareprodukte und Dienstleistungen im Bereich Transport-Management, Exportabwicklung und Zollabfertigung spezialisiert. 1987 vom Geschäftsführer Clemens Sexauer gegründet, beschäftigt das Unternehmen inzwischen 50 Mitarbeiter an vier Standorten. Auf die Produktlinien ExpoWin und BEO-ATLAS vertrauen besonders Kunden aus den Bereichen Nahrungsmittel, Gefahrgut und Metall. Zu den Referenzkunden gehören neben dem Spezialisten für die Unternehmensdatenerfassung, Kaba Benzing, auch der Sägemaschinen-Hersteller Kaltenbach und internationale Konzerne wie Heidelberger Druckmaschinen.