(PM) , 07.08.2008 - Bonn, 7. August 2008 - Das Arbeiten am gleichen Ort wird zur Ausnahme. Eine wachsende Zahl von Unternehmen agiert über Ländergrenzen hinweg und stellt sich dem internationalen Wettbewerb. Inländische Mitarbeiter kommen als Expatriates immer häufiger bei ausländischen Kunden, Tochter-, oder Partnerunternehmen zum Einsatz. Dieses Modell bietet für Arbeitgeber und Arbeitnehmer gleichermaßen Vorteile. Während Firmen ihre Marktchancen grenzüberschreitend nutzen können, dient eine Entsendung qualifizierten Kräften oft als Karrieresprung.
Der internationale Einsatz von Mitarbeitern stellt Unternehmen vor spezielle Herausforderungen. Werden nicht eine Vielzahl von internationalen Bestimmungen berücksichtigt, können unerwartete Nachwirkungen drohen. Vor einer Entsendung sind meist zahlreiche Regelungen im Arbeits-, Sozialversicherungs- und vor allem Steuerrecht zu prüfen und ihre länderübergreifende Wirkung zu klären. Gerade steuerliche Aspekte können zu einem Ärgernis und auch Streitpunkt werden. Schließlich bestehen nicht mit allen Staaten Doppelbesteuerungsabkommen, welche die Steuerzuständigkeiten eindeutig regeln. Dies kann leicht zu hohen Mehrfach- oder Nachbelastungen führen. Eine ordnungsgemäße Besteuerung im Gastland schützt nicht automatisch vor dem Zugriff des deutschen Fiskus. Viele Doppelbesteuerungsabkommen enthalten Rückfallklauseln, die so genannte „weiße Einkünfte“ verhindern sollen. Bei einer Nichtbesteuerung im Ausland fällt dann das Besteuerungsrecht wieder zurück an die Bundesrepublik.
In der Praxis ist nicht immer klar, ob das entsendende oder das aufnehmende Unternehmen steuerrechtlich als Arbeitgeber gilt. Dies ist nicht zwingend der zivilrechtliche Arbeitgeber. Maßgeblich ist die Interessenlage zwischen den Unternehmen, die im Einzelfall zu bewerten ist. „International tätige Firmen laufen leicht Gefahr, dass sie steuerrechtlich weit mehr Mitarbeiter haben als sie glauben“, warnt DHPG-Steuerberaterin Wilma Ehlert, die im Rahmen des weltweiten Experten-Netzwerkes NEXIA viele Arbeitnehmerentsendungen vorbereitet und begleitet. „Eine besondere Vorsicht ist bei Konzernstrukturen geboten.“
Auch die Aufnahme von ausländischen Arbeitskräften erfordert ein erhöhtes Augenmerk. Sind Ausländer über einen längeren Zeitraum für ein inländisches Unternehmen tätig, wird der Mitarbeiterstatus unter Umständen neu bewertet. Schnell wird der Betrieb steuerrechtlich zum wirtschaftlichen Arbeitgeber eines ausländischen Mitarbeiters. Lohnsteueraußenprüfer sehen vor allem bei Nettolohnvereinbarungen genau hin. Die mögliche Folge: Das Unternehmen wird gegebenenfalls rückwirkend zum Lohnsteuerabzug verpflichtet.
Die Zahl der Expatriates wird im Zuge der Globalisierung weiter zunehmen. Unternehmen sind gut beraten, die Entsendung und Aufnahme von Expatriates vorausschauend zu planen. „So schützen sich Arbeitgeber vor hohen finanziellen Nachforderungen, erfüllen ihre Fürsorgepflicht und schaffen die Grundlage für langfristige Beschäftigungsverhältnisse“, betont DHPG-Expertin Wilma Ehlert.
Arbeitnehmer richtig entsenden
Wenn Firmen Mitarbeiter grenzüberschreitend einsetzen, ist erhöhte Vorsicht geboten. Neben arbeits- und sozialversicherungsrechtlichen Fragen sind vor allem steuerliche Fallstricke zu beachten. Die DHPG-Berater empfehlen im Interesse von Arbeitgebern und Mitarbeitern ein planvolles und systematisches Vorgehen:
1. Voraussetzungen prüfen: Internationale Steuerregelungen geraten leicht in Konflikt. Trotz Doppelbesteuerungsabkommen ist Vorsicht geboten – etwa bei wiederholten Kurzeinsätzen. Bei Auslandsaufenthalten von über 183 Tagen pro Jahr, kann es zu einer echten Doppelbesteuerung durch Lohnsteuerabzug im Inland und Besteuerung im Ausland kommen. Deshalb: In der Lohnbuchhaltung vorausschauend handeln, um hohe Ausgleichsforderungen des Arbeitnehmers zu vermeiden.
2. Beschäftigungsstatus klären: International ist oft unklar, welches Unternehmen steuerrechtlich als Arbeitgeber gilt und das Gehalt des Mitarbeiters zu tragen hat. Maßgeblich ist das überwiegende Interesse, das nicht zwangsläufig auf Seiten der aufnehmenden Firma liegt. Zudem resultieren aus der Art der Kostenweiterbelastung bisweilen ganz unterschiedliche Dokumentationspflichten. Firmen laufen schnell Gefahr, dass Gehälter in Folge einer Betriebsprüfung nicht mehr als Ausgabe im Inland absetzbar sind. Eine nachträgliche Belastung an die Auslandsgesellschaft scheitert oft am ausländischen Steuerrecht. Lösung: Firmen sollten vor einer Entsendung die Vertragszwecke und alle daraus resultierenden Dokumentationspflichten sorgfältig prüfen.
3. Entwicklungen verfolgen: Die internationalen Rahmenbedingungen können sich sprunghaft ändern. Durch das komplexe Zusammenspiel von steuerlichen, arbeits- und sozialversicherungsrechtlichen Fragen können sich weit reichende Konsequenzen ergeben. Tipp: Firmen sollten sich kontinuierlich informieren, um ausländische Anforderungen zu berücksichtigen und mit den Bestimmungen des Heimatlandes in Einklang zu bringen. Wer ortskundige Experten zu Rate zieht, geht auf Nummer sicher.
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Die DHPG Dr. Harzem & Partner KG gehört zu den 15 größten Wirtschaftsprüfungs- und Steuerberatungsgesellschaften in Deutschland. Zudem ist sie aktives Mitglied im Netzwerk NEXIA International. NEXIA zählt mit über 15.000 Mitarbeitern in rund 100 Ländern und 620 Büros zu den größten Beratungsunternehmen weltweit. Die DHPG erarbeitet individuelle Lösungen für komplexe Fragen im Steuer-, Rechnungs- und Prüfungswesen.
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