"Europäischer Umweltschutz im Kontext wasserrechtlicher Gestattungen und Genehmigungen - UVP – FFHVP – SUP“ lautet der Titel des Seminars, das am 09. November 2022 in der Umwelthauptstadt Magdeburg stattfindet.
(PM) Magdeburg, 10.11.2021 - Nicht nur die EU-Wasserrahmenrichtlinie hat Einfluss auf den gesetzlichen und inhaltlichen Rahmen, in dem sich Vorhaben der Gewässerbenutzung bzw. des Ausbaus und der wesentlichen Umgestaltung von Gewässern orientieren müssen.
Weitere maßgebliche europäische Richtlinien aus dem Bereich des Umwelt- und Naturschutzes, umgesetzt in nationales Recht, greifen unmittelbar in die förmlichen Verfahren zur Zulassung und Gestattung ein.
Neben der FFH- und Vogelschutz-Richtlinie (s. § 34 ff. BNatSchG) und der Richtlinie zur Projekt-UVP (s. UVPG i.d.F. vom Februar 2010) entfaltet auch die Richtlinie zur UVP für Pläne und Programme (SUP-RL; s. § 14 ff. UVPG) unmittelbare Wirkung auf das Handeln der Wasserbehörden des Bundes und der Länder.
Nicht zuletzt das nationale Artenschutzrecht und das Umweltschadensgesetz haben einen großen Einfluss auf die Realisierbarkeit wasserbaulicher Projekte.
Alle diese Regelwerke haben somit weitreichende Folgen für konkrete Projekte und Pläne.
Ihre formalen Vorgaben müssen nunmehr in der täglichen Praxis der wasserrechtlichen und -fachlichen Plan- und Genehmigungsverfahren „mit Leben“ erfüllt werden.
Arbeitshilfen und Leitfäden sind jung und es mangelt vielfach an konkreten praktischen Beispielen der unmittelbaren Anwendung und Umsetzung.
An Beispielen (Ausbau, Herstellung von Gewässern; wasserrechtlicher Erlaubnis zur Einleitung bzw. Entnahme von Grund- und Oberflächenwasser, SUP zu Hochwasserschutzplänen; u.v.m.) werden Theorie und Praxis der Regelungsumsetzung aus der Sicht der Betroffenen (Vorhabenträger, Behörden, Kommunen, Planer) behandelt.
Einen wichtigen Schwerpunkt des Seminars bilden die eigenen Erfahrungen und Probleme der Teilnehmer.
Ziel der Veranstaltung ist es, gemeinsam Wege aufzuzeigen, um kosten- und zeiteffiziente wasserrechtliche Planaufstellungs- und Genehmigungs- oder Erlaubnisverfahren mit rechtssicheren Ergebnissen zu erreichen.
Das Seminar richtet sich an alle öffentlichen und privaten Vorhabens- und Entscheidungsträger, die sich mit der Aufstellung von wasserfachlichen Plänen bzw. der Realisierung und Zulassung wasserrechtliche relevanter Projekte befassen.
Das IWU ist eine gemeinnützige Einrichtung und macht daher keine Mehrwertsteuer geltend.
Teilnahmepauschale: 379€ (MwSt.-frei)
Programmablauf, weitere Inhalte und Anmeldung unter
www.iwu-ev.de/pdf/W221109.pdfProgramm
09:30 Uhr Begrüßung
09:40 Uhr Einführung in die EU-Richtlinien: Projekt-UVP, Plan-UVP, FFH - Europäische Richtlinien im Kontext wasserrechtlicher Regelungen des Bundes und der Länder - Fachgesetzliche und fachwissenschaftliche Anforderungen an die Praxis - Antragsunterlagen - Praxisbeispiele für Materialien und Hinweise
11:00 Uhr Kaffeepause
11:15 Uhr Berührungspunkte wasserrechtlicher Gestattungen und Genehmigungen mit UVP, SUP, FFH-VP - WHG, LänderWG und UVPG und BNatSchG - Schnittmengen und Unterschiede der Umweltprü-fungen: Begrifflichkeiten, Inhalte, Anwendungsbereiche - Antragskonferenzen – ‚scoping’ - Untersuchungsraum – Gebietsschutz - Abschichtung von Prüfinhalten - Rechtswirkungen – Beteiligungen - Zeitpunkt, Art und Umfang der Anwendung - Allgemeine und spezielle Fallbeispiele
12:15 Uhr Mittagspause
13:00 Uhr Aufbau und Inhalt: UVP-Vorprüfung, Umwelt- u. FFH-Verträglichkeitsstudie, Umweltbericht - Begrifflichkeiten – Definition, Erklärung - Prüfschritte (Vorprüfung oder ‚screening’, Verträglichkeitsprüfung, Ausnahmeregelungen) - Kernelemente (Bestand, Empfindlichkeit, Art und Umfang der Vorhabenswirkungen) - Bedarfsanalyse – Prüfung von Alternativen - Gesetzliches Vorsorgeprinzip - Vermeidung und Minimierung – Projektoptimierung - Kompensations- und Kohärenzmaßnahmen - Rolle Antragsteller, TÖBs und Öffentlichkeit
15:30 Uhr Kaffeepause
15:45 Uhr UVP, SUP, FFH-VP und wasserfachliche Planungen/wasserrechtliche Zulassungen - Fallbeispiele - Moderierte Diskussion zu den Hauptproblemfeldern - Aufzeigen negativer wie positiver Handlungsansätze und praktischer Vorgehensweisen - Diskussionsergebnisse – Maßnahmekatalog (Leitfaden)
16:30 Uhr Abschlussdiskussion und Auswertung