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Urheberrecht - Alles Käse? EuGH verneint Urheberrechtsschutz an Geschmack von Käse

Der EuGH (Urteil vom 13. November 2018, Az.: C-310/17) hat entschieden, dass der Geschmack eines Lebensmittels nicht urheberrechtlich geschützt sein kann.
(PM) Saarbrücken, 07.01.2019 - Hintergrund des ursprünglich in den Niederlanden laufenden Verfahrens ist der Streit um den Geschmack eines Streichkäses. Die Rechteinhaberin sah in der Herstellung und dem Verkauf eines anderen Käses durch eine Supermarktkette eine Verletzung ihrer Urheberrechte.

Im Rahmen der Entscheidung hat der EuGH klargestellt, dass es sich bei dem Geschmack eines Lebensmittels nicht um ein „Werk“ in Sinne der Richtlinie 2001/29 EG handelt. Das Vorliegen eines „Werks“ ist allerdings Grundvoraussetzung für die Erlangung von Urheberrechtsschutz.

Nach Auffassung des EuGH handelt es sich bei dem Geschmack eines Lebensmittels um kein „Werk“ im urheberrechtlichen Sinn, da der Geschmack - anders als zum Beispiel Kunstwerke -nicht präzise und objektiv identifiziert werden kann, so hängt der Geschmack - wie man weiß - immer auch von subjektiven Faktoren der kostenden Person ab.

Interessierte, die Fragen zu dem Artikel oder zum Urheberrecht haben, erhalten Antwort einfach per E-Mail unter wagner(at)webvocat.de oder telefonisch unter 0681/ 95 82 82-0.
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