VOLLTEXTSUCHE
Pressearchiv
Medien-PS
Pressemitteilung

Erwerbsschaden – Unterstützung auch für behinderte Kinder und ihre Familien

Euskirchen – Die Rechtsanwältin Astrid Maigatter-Carus ist Anwältin in besonderer Sache. Die zweifache Mutter engagiert sich für durch Geburtsschäden behinderte Kinder und deren Eltern.
(PM) Bonn, 04.11.2009 - Maigatter-Carus stellt regelmäßig Informationsschriften für Eltern zusammen und der aktuelle Artikel befasst sich mit der Finanzierung von häuslicher Pflege.

Andrea Moersdorf, geschäftsführende Inhaberin von Moersdorf Consulting ist selbst Mutter einer behinderten Tochter, die wegen eines Arztfehlers viel zu früh in der 25. Schwangerschaftswoche geboren wurde und heute mehrfach behindert ist.

Andrea Moersdorf: Frau Maigatter-Carus, Sie sind Expertin im Themenbereich „Erwerbsschaden“, wie genau greift dies bei Kindern?

Astrid Maigatter-Carus:
Nicht nur der durch die Folgen einer Verletzung an der Ausübung einer Erwerbstätigkeit gehinderte Erwachsene hat Anspruch auf Erstattung seines Erwerbsschadens, auch dem seit seiner Geburt behinderten Kind ist ein solcher Schaden zu ersetzen.

Andrea Moersdorf:
Das hört sich nach einer Herausforderung an, wie meistern Sie die Hürden bei der Durchsetzung von möglichen Ansprüchen Ihrer Mandanten?

Astrid Maigatter-Carus:
Bei der Regulierung dieses Erwerbsschadens treten tatsächlich immer wieder Probleme auf. Oftmals kommt von Seiten des Schädigers bzw. seiner Haftpflichtversicherung der Einwand, der Anspruchsteller habe einen bezifferbaren Schaden nicht nachvollziehbar schlüssig vorgetragen. Man könne ja gar nicht wissen, welchen beruflichen Werdegang das behinderte Kind tatsächlich eingeschlagen hätte.

In einer Entscheidung hatte beispielsweise der BGH ausgeführt, dass eine völlig abstrakte Berechnung des Erwerbsschadens nicht zulässig sei. Einem Verletzten, dessen Arbeitskraft im arbeitsfähigen Alter beeinträchtigt worden sei, sei ohne hinreichende Anhaltspunkte kein pauschaler, abstrakt geschätzter „Mindestschaden“ zuzusprechen.

Diese Entscheidung führt entgegen der von den Anspruchsgegnern regelmäßig vertretenen Meinung jedoch nicht dazu, dass das behinderte Kind keinen Erwerbsschaden erhält.

Der BGH hat nämlich in derselben Entscheidung darauf hingewiesen, dass an die Darlegung konkreter Anhaltspunkte keine zu hohen Anforderungen gestellt werden dürfen. Er führt aus, es dürfe nicht außer Acht gelassen werden, dass es in der Verantwortlichkeit des Schädigers liegt, wenn die berufliche Entwicklung des Geschädigten beeinträchtigt worden ist und daraus erst die besondere Schwierigkeit folgt, eine Prognose über die hypothetische Entwicklung anzustellen.

Andrea Moersdorf: Wie wird denn der Schaden ermittelt, wenn das schädigende Ereignis bereits zu einem Zeitpunkt eintritt, in dem der Betroffene noch nicht im Erwerbsleben stand und noch nicht einmal eine Ausbildung begonnen hatte, wie es bei Geburtsschäden regelmäßig der Fall ist?

Astrid Maigatter-Carus:
Die Rechtsprechung macht deutlich, dass die sich hieraus ergebenden Schwierigkeiten, konkrete Umstände darzulegen und zu beweisen, die den Rückschluss auf den Eintritt der Voraussetzungen für eine bestimmte Berufswahl erlauben, nicht zu Lasten des geschädigten Kindes gehen dürfen.

Da das Schadensereignis selbst die Ursache für die Aufklärungsprobleme hinsichtlich des Schadensumfangs ist, wird das sich hieraus ergebende Prognoserisiko dem Schädiger auferlegt. Die Darlegungs- und Beweislast des geschädigten Kindes wird hierdurch in erheblichem Maße verringert.

Kommt das Kind ins erwerbsfähige Alter, muss die ihm wegen der Minderung der Erwerbsfähigkeit zuzubilligende Rente – diese ist neben der Mehrbedarfsrente zu zahlen – individuell nach den konkreten Lebensverhältnissen bemessen werden.

Andrea Moersdorf: Frau Maigatter-Carus, die Materie wirkt komplex. Inwiefern können Eltern von behinderten Kindern hier Hilfe erwarten.

Astrid Maigatter-Carus:
Zunächst möchte ich alle Eltern von behinderten Kindern ermutigen, für ihre Kinder zumindest mögliche Ansprüche prüfen zu lassen. Den richtigen Ansprechpartner finden Sie zum Beispiel über die regional organisierten Vereine für Körper- und Mehrfachbehinderte, die in den Ländern jeweils im so genannten Landesverband und republikweit im Bundesverband für Körper- und Mehrfachbehinderte organisiert sind.

Andrea Moersdorf: Als Mutter einer behinderten Tochter erlaube ich mir die Frage: Inwiefern dürfen sich Eltern direkt an Sie wenden, um grundsätzliche Fragen zu klären?

Astrid Maigatter-Carus:
Für die Klärung erster Fragestellungen bin ich für betroffene Eltern gern elektronisch oder telefonisch da.

Andrea Moersdorf: Wo können betroffene Eltern weitere Informationen erhalten.

Astrid Maigatter-Carus:
Interessierte Eltern oder Angehörige können die gesamte Informationsschrift zum Thema kostenlos anfordern:

Astrid Maigatter-Carus
Rechtsanwältin
Tel.: 0 22 55 / 950 960
Mail: ra@maigatter-carus.de
PRESSEKONTAKT
Medien-PS
Frau Karolina Lukasiak
Peenestrasse
53127 Bonn
+49-176-96806036
E-Mail senden
ZUM AUTOR
�BER MOERSDORF CONSULTING

Moersdorf Consulting ist einer der führenden Experten für den Bereich PraxisMarketing. Die Unternehmensberatung für Kliniken und Praxen arbeitet auf Basis der modernsten wissenschaftlichen Forschung, u.a. von Dr. Gerhard Bittner, mit ...
DRUCKEN| VERSENDEN | RSS-FEED |
SOCIAL WEB
PRESSEFACH
Medien-PS
Peenestrasse
53127 Bonn
zum Pressefach
Anzeige
PRESSEARCHIV
Anzeige
BUSINESS-SERVICES
© novo per motio KG