Pressemitteilung, 14.02.2013 - 11:00 Uhr
Perspektive Mittelstand
Erweiterte Versicherungsteuerpflicht auf Drittlandversicherungen für Unternehmen
Mit Wirkung ab 1. Januar 2013 wurde das deutsche Versicherungsteuergesetz neu gefasst. Eine wesentliche Änderung ergibt sich in Bezug auf Versicherungsverträge mit Versicherern außerhalb der EU bzw. EWR (sog. Drittlandsversicherer).
(PM) München/ London, , 14.02.2013 - Bisher betraf die deutsche Versicherungsteuer nur Versicherungsverträge mit Drittlandversicherern, wenn sich entweder der Unternehmenssitz des Versicherungsnehmers oder der versicherte Gegenstand in Deutschland befanden. Mit der Neuregelung sind ab Anfang kommenden Jahres Versicherungsverträge, mit denen ausländische Konzernunternehmen Risiken deutscher Tochtergesellschaften oder Betriebsstätten abdecken, der deutschen Versicherungssteuer in Höhe von 19 Prozent unterworfen. Versicherer und Versicherungsnehmer sehen sich somit neuen Erklärungspflichten und einer zusätzlichen Steuerlast ausgesetzt. Zudem droht den deutschen Tochtergesellschaften oder Betriebsstätten eine erweiterte Haftung für die geschuldeten Versicherungssteuern.Risiken erkennen, Potenziale optimal ausnutzen, compliant agierenBesteht eine Steuerpflicht, hat der Drittlandsversicherer die Versicherungssteuer beim Bundes-zentralamt für Steuern anzumelden und dort abzuführen. Sofern der Drittlandsversicherer aber keine Betriebstätte oder Bevollmächtigten vor Ort hat, ist die ausländische Konzerngesellschaft, die den Versicherungsvertrag abgeschlossen hat, hierzu verpflichtet. In diesem Falle haftet auch die deutsche Tochtergesellschaft/ Betriebsstätte für die Versicherungssteuer. Zudem haben die betroffenen Unternehmen weitere Dokumentationsplichten zu erfüllen.Für die betroffenen Unternehmen besteht also akuter Handlungsbedarf, denn bereits am 15. Februar 2013 ist die Anmeldung der Versicherungssteuer für den Januar 2013 abzugeben. Globale Versicherungspolicen und Konzernumlageverträge sind auf ihre potentiellen versicherungsteuerlichen Auswirkungen hin zu prüfen und alternative Gestaltungen zur Reduzierung der Steuerbelastung festzustellen. Ferner müssen Prozesse zur Einhaltung der steuerlichen Pflichten und zur Vermeidung einer möglichen Beanspruchung der haftenden deutschen Einheit in den Unternehmen koordiniert werden. Die Einschaltung eines deutschen Experten zur Erledigung der Steuererklärungen (Compliance) sollte dabei unbedingt erwogen werden.Damit den betroffenen Unternehmen ab dem 1. Januar 2013 keine Nachteile infolge Nichtbe-achtung der neuen Regelungen entstehen, kooperieren die Münchner Rechtsanwaltskanzlei Eder und Impendulo, ein international tätiges Steuerberatungsunternehmen mit Sitz in London, um ihren jeweiligen Mandanten eine optimale, nahtlose, grenzüberschreitende und maßgeschneiderte Beratung bieten zu können.Neuregelungen verschärfen persönliche Verantwortung„Die neuen Regelungen stellen sowohl ausländische Versicherungsunternehmen, deren ausländischen Versicherte als auch deutsche Firmen, die bisher von globalen Versicherungsverträgen profitiert haben, vor große Herausforderungen.“, sagt Rechtsanwalt Georg Eder. „Denn damit die Versicherungssteuer auf globale Versicherungsprämien erhoben werden kann, ist ab Januar 2013 der Versicherte selbst dafür verantwortlich, dass die Versicherungsteuer korrekt bei der Steuerbehörde angemeldet und abgeführt wird – sofern sich keine Filiale bzw. keine Verantwortlichen des Versicherers in Deutschland befinden. Die nicht-fristgerechte Abgabe der Steuererklärung erfüllt den Tatbestand einer Steuerhinterziehung, so dass auch Geschäftsführer und weitere Verantwortliche dafür persönlich haftbar gemacht werden können.“Chris James, Managing Director Impendulo, sagt dazu: „Die neue Rechtslage hat gravierende Auswirkungen auf ausländische Versicherungsunternehmen, die in Deutschland tätig sind. Auch ausländische Versicherungsnehmer und deren mitversicherten Einheiten in Deutschland unterliegen neuen Pflichten. Die betroffenen Unternehmen müssen sich schnellstens auf diese neuen Regeln einstellen, andernfalls zieht die Nichteinhaltung schlimmstenfalls den Vorwurf des Steuerbetrugs nach sich. Es kann sich also kein Versicherungsunternehmen zukünftig leisten, diese Tatsachen zu ignorieren. Wichtiger denn je ist somit eine Interessensvertretung durch Experten vor Ort.“


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ÜBER RECHTSANWALTSKANZLEI EDER

Die Rechtsanwaltskanzlei Eder wurde im Jahr 2008 von Georg Eder gegründet. Im Team aus Rechtsanwälten und freiberuflichen Mitarbeitern mit Beratungspraxis in Indirekten Steuern bietet RAe Eder individuelle und smarte Lösungen jenseits juristischer Routinen. Ihn unterstützt dabei ein Netzwerk aus unabhängigen Spezialisten in der EU, Asien und Amerika. Das wissen die Mandanten zu schätzen, denn viele wiederholte langfristige Mandate zeugen von einer hohen Beratungsqualität. Weitere Informationen unter: www.advo-cat.eu. Das Unternehmen Impendulo mit Sitz in London hat sich auf ein umfassendes Complicane-Angebot für Versiche-rungssteuern spezialisiert. Dazu gehören System- und Datenmanagement, Steuererklärungsservice, Vertretung in Steuersachen und Steuerberatung. Die Experten bieten maßgeschneiderte Lösungen, um das komplexe, zeitraubende sowie ressourcenintensive Versicherungssteuer-Management zu vereinfachen. Webseite: www.impendulo.com.