Pressemitteilung, 23.01.2007 - 17:48 Uhr
Perspektive Mittelstand
Erbschaftsteuer - Hinweis auf Veröffentlichung der Entscheidung zur Erbschaftsteuer
(PM) , 23.01.2007 - Bundesverfassungsgericht - Pressestelle -Pressemitteilung Nr. 5/2007 vom 19. Januar 2007„Die Entscheidung des Ersten Senats des Bundesverfassungsgerichts imVerfahren „Erbschaftsteuer“ (1 BvL 10/02) wird am 31. Januar 2007 um9.00 Uhr auf der Homepage des Bundesverfassungsgerichts(www.bundesverfassungsgericht.de) zusammen mit einer Pressemitteilungveröffentlicht.“Hintergrund ist die Entscheidung des Bundesverfassungsgericht über die Bevorzugung von Immobilien- und Betriebsvermögen bei der Gesetzesreform zur Erbschaftssteuer. Der Bundesfinanzhof hatte diese Regelung bereits vor 5 Jahren als mutmaßlich grundgesetzwidrig beanstandet. Eigentümer von Immobilien haben möglicherweise nur noch kurz Zeit ihre Dispositionen zu den unveränderten Konditionen zu treffen.