Pressemitteilung, 21.02.2012 - 16:18 Uhr
Perspektive Mittelstand
Einstufen und Kennzeichnen von Stoffen und Gemischen nach altem und neuem Chemikalienrecht
HDT-Seminar zu Stoff- und Zubereitungsrichtlinien am 6.-8. März 2012 in Essen gibt Basis für eine korrekte Einstufung
(PM) Essen, 21.02.2012 - Stoff- und Zubereitungsrichtlinien bleiben noch bis 2015 parallel zum GHS in Kraft und bilden die Basis für eine korrekte Einstufung. Im Mittelpunkt des Seminars „Einstufen und Kennzeichnen von Stoffen und Gemischen nach altem und neuem Chemikalienrecht“ steht die fachgerechte Anwendung der relevanten EG-Richtlinien zur Einstufung und Kennzeichnung (67/548/EWG und 1999/45/EG) sowie der TRGS 200. Das selbständige Beurteilen, Einstufen und Kennzeichnen gefährlicher Stoffe und Zubereitungen soll erlernt werden. Eine kurze Vorstellung der neuen GHS-Kriterien und die Verknüpfung von GHS mit REACH runden diesen Themenblock ab. Schwerpunkt des letzten Tages liegt auf der Gestaltung der einstufungsrelevanten Kapitel des EG-Sicherheitsdatenblattes und deren Plausibilitätsprüfung. In Form eines gemeinsamen Abschlusstests wird das Gelernte noch einmal reflektiert.Zum Inhalt:Grundlagen des Chemikalienrechts zum Inverkehrbringen Altes und neues Recht - Aktuelle Entwicklungen Physikalische Gefahren Prüfpflicht, R-Sätze und Übersicht CLP-Gefahren Gemeinsamkeiten und Unterschiede, Bezug zum Transportrecht Übung 1 – Physikalische Gefahren Gesundheitsgefahren, Umweltgefahren Gefährlichkeitsmerkmale (altes Recht) und Gefahrenklassen (neues Recht) Übung 2 – Gesundheits- und Umweltgefahren Legaleinstufung nach altem und nach neuem Recht Verbindlichkeit und Ergänzungspflicht Einstufungs- und Kennzeichnungsverzeichnis Meldung und Verbindlichkeit Berechnungsverfahren für Gemische Konzentrationsgrenzwertmodell, additive und nichtadditive Gefahren Beispielberechnung eines Gemisches gemäß 1999/45 /EG Auszug CLP Anhang VI, Gefahrstoff-Ratgeber Berechnungsverfahren der akuten Humantoxizität gemäß CLP Anwendung der Additivitätsformel Übung 3 zur Einstufung von Gemischen gemäß 1999/ 45/EG Einstufungsbeispiele - konventionelle Methode Software und Informationen aus dem Internet Stoffauskunftssysteme, Berechnungsprogramme Reguläre Kennzeichnungselemente nach altem und neuem Recht Auswahl der Sicherheitshinweise Kennzeichnungserleichterungen und –ausnahmen Sonderkennzeichnungen Übung 4 – Kennzeichnung Kennzeichnung eines eingestuften Beispiels Beispiele aus der Praxis – „was ist falsch“? Verpackungsanforderungen Anforderungen nach altem und neuem Recht Kindergesicherter Verschluss Ertastbares Warnzeichen / Tastbarer GefahrenhinweisDas Sicherheitsdatenblatt - Vorstellung Abschnitt 2 und 3 Die Wassergefährdungsklasse (WGK) - Zweck und Zielsetzung, Gesetzliche Grundlage Prinzip der Einstufung von Stoffen und Gemischen (R- Satz Konzept) Dokumentation der Selbsteinstufung, Problematik des extremen pH-Wertes Vergleich der Kriterien zur Einstufung „Ätzend“ und „Reizend“ nach altem und neuem Recht, AbschlusstestDas Seminar „Einstufen und Kennzeichnen von Stoffen und Gemischen nach altem und neuem Chemikalienrecht“ richtet sich an alle innerhalb Europas verantwortliche Mitarbeiter, die Gefahrstoffe herstellen, einführen, vertreiben oder verwenden (= Hersteller, Händler und Verwender chemischer Produkte). Chemische Grundkenntnisse sind dabei vorteilhaft.Das ausführliche Veranstaltungsprogramm erhalten Interessierte auf Anfrage beim Haus der Technik, Tel. 0201/1803-344 (Frau Wiese), Fax 0201/1803-346, E-Mail: information@hdt-essen.de oder direkt hier: www.hdt-essen.de/W-H050-03-467-2


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