(PM) Berlin, 07.03.2011 - "Aufgrund der widersprüchlichen Informationslage bitte ich um eine rechtsverbindliche Auskunft darüber, ob ich mein Fahrzeug WVWZZZ9NZ4Y164739 (Polo, EZ 19.04.2005) mit dem von der Bundesregierung vorgeschriebenen Kraftstoff E10 betanken kann, ohne dass der Motor oder andere Teile am Fahrzeug kurz-, mittel- und langfristig Schaden nehmen. Bitte belegen Sie Ihre Information."
So lautete die Anfrage, die Oliver Weiß, Inhaber der PR-Beratung FREUDE AN WEISS stichprobenartig per E-Mail bzw. Kontaktformular an führende Mineralölfirmen richtete. Die Antworten kamen, bis auf wenige Ausnahmen binnen weniger Stunden:
1.) GO (HPV Hanseatic Petrol): 3,5 h
2.) Shell (Royal Dutch Shel): 5,5 h
3.) HEM (Tamoil HEM): 5,5 h
4.) BP, Aral (Backronym): 6 h
5.) Star (Orlen): 7,5 h
6.) Total: 1 Tag + 2 h
7.) Sprint: keine Antwort nach drei Werktagen
8.) Esso (ExxonMobil): keine Antwort nach drei Werktagen
Allerdings war keines der Befragten Unternehmen in der Lage, eine rechtsverbindliche Auskunft zu geben. Sämtliche Mineralölfirmen verwiesen im dargestellten Fall an den Herstelle des betroffenen Fahrzeugs. Bis auf HPV gaben alle den Hinweis auf eine DAT-Liste, die im Internet zum Download bereit stünde. Total verwies zusätzlich an die Vertragswerkstäten, BP auf eine Liste, die in den Aral-Tankstellen ausliege.
Auch der Automobilhersteller selbst wurde befragt. Nach einer Bestätigungsmail, in der auf die Weiterleitung der Anfrage an die zuständige Fachabteilung hingewiesen wurde, blieb Volkswagen drei Tage nach der Anfrage eine rechtsverbindliche Auskunft schuldig.
Das Thema E10 entwickelt sich zum Krisenthema. Alle Beteilgten weisen die Verantwortung weit von sich. Weder die Bundesregierung, noch die Automobilwirtschaft oder die Mineralölwirschaft haben die Einführung des umstrittenen Kraftstoff kommunikationsstrategisch überzeugend vorbereitet. Der Beschluss, E10 einzuführen, fällten die EU-Staats- und Regierungschefs bereits im Jahre 2007 – genug Zeit, um die betroffenen Verbraucher rechtzeitig und verbindlich zu informieren.
E10 ist ein klassisches Beispiel für die Relevanz strategischer und konzeptioneller Kommunikationsarbeit im Zuge von Produkteinführungen.