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Doppelbesteuerung Dubai - Deutschland (Doppelbesteuerungsabkommen)

(PM) Dubai, 30.11.2016 - Jedes Land hat das Recht dazu die Gewinne, die innerhalb der Landesgrenzen erwirtschaftet werden auch zu besteuern. Auch das Einkommen jedes Einwohners darf besteuert werden, unabhängig davon wo dieses verdient wird. Im Zuge der Globalisierung kann es so zu einer Doppelbesteuerung kommen. Hat man beispielsweise seinen Wohnsitz weiterhin in Deutschland und ist in Dubai beruflich tätig, kommt es zu einer Doppelbesteuerung, denn wer seinen Lebensmittelpunkt in Deutschland hat, muss auch hier Steuern zahlen.

Eine Doppelbesteuerung liegt dann vor, wenn man als Steuerpflichtiger sein Einkommen für den gleichen Zeitraum nicht nur in dem Land versteuern muss, in dem man es verdient (also in Dubai bzw. den Vereinigten Arabischen Emiraten), sondern auch in dem man lebt (Deutschland). Eine Doppelbesteuerung ist jedoch im Sinne einer tatsächlichen doppelten Steuer nicht relevant, da in Dubai keine Einkommensteuer erhoben wird. Demnach müssen Personen, die in Dubai arbeiten, aber ihren Wohnsitz weiterhin in Deutschland haben ihr Einkommen nach dem deutschen Steuerrecht versteuern.

Die Vereinigten Arabischen Emirate haben in den letzten Jahren mit einigen europäischen Ländern Doppelbesteuerungsabkommen abgeschlossen, die eine Doppelbesteuerung in Dubai (und für andere Emirate) regeln. Mit Deutschland haben die Vereinigten Arabischen Emirate das Doppelbesteuerungsabkommen am 01. Juli 2010 abgeschlossen, offiziell trat es jedoch erst am 06.05.2011 in Kraft, denn das Abkommen musste zuvor noch von dem Bundestag und dem Bundesrat gebilligt werden. Laut Artikel 29 des Doppelbesteuerungsabkommens zwischen Deutschland und den Vereinigten Arabischen Emiraten wird der Zeitpunkt der Anwendung auf den 01. Januar 2009 gesetzt. Dies soll lediglich sicherstellen, dass mit dem Ablauf des alten Abkommens, das bis Ende 2008 galt, es zu keinem abkommenslosen Zustand für Steuerpflichtige kommt. Damit eine Doppelbesteuerung vermieden werden kann, werden die Steuern, die in den Vereinigten Arabischen Emiraten anfallen auf die Einkommensteuer in Deutschland angerechnet. In Dubai und den anderen Emiraten der Vereinigten Arabischen Emirate werden jedoch weiterhin keine Steuern auf das Einkommen einer privaten Person erhoben, aus diesem Grund müssen Personen, die in Deutschland der Steuerpflicht unterliegen ihr gesamtes Einkommen auch in Deutschland versteuern. Aufgrund der Steuerpolitik in den Vereinigten Arabischen Emiraten kommt es daher zu keiner Doppelbesteuerung. Wer sein in Dubai verdientes Einkommen nicht in Deutschland besteuern lassen will, hat nur eine Möglichkeit. Er muss seinen Wohnsitz nach Dubai verlegen und dort leben, denn nur wer seinen Lebensmittelpunkt nicht mehr in Deutschland hat, der muss hier auch keine Steuern zahlen und kann somit von den Steuerregelungen in den Vereinigten Arabischen Emiraten profitieren.

Das alte Doppelbesteuerungsabkommen war für Steuerpflichtige attraktiver, denn es folgte der Freistellungsmethode, somit war man von der Besteuerung in Deutschland befreit, wenn den Vereinigten Arabischen Emiraten das Besteuerungsrecht nach Artikel 14 zugewiesen war. Da in Dubai keine Steuer gezahlt werden muss, kam es weder zu einer Doppelbesteuerung, noch zu einer Besteuerung in Deutschland. Diese Zeiten sind durch das neue Abkommen jedoch vorbei, denn es folgt der Anrechnungsmethode. Die Steuern, die im Ausland auf das dort erzielte Einkommen erhoben werden, werden in Deutschland demnach angerechnet und es wird somit nur noch die Differenz bis zum deutschen Steuersatz erhoben. Für den Verdienst, den man in Dubai erzielt ist dies durch die Nullsteuerpolitik in dem Emirat für die Steuerpflichtigen natürlich nicht von Vorteil. Eine Doppelbesteuerung in Dubai gibt es daher nur theoretisch, da Steuern nur in Deutschland und nicht in Dubai gezahlt werden müssen. Das neue Doppelbesteuerungsabkommen soll Steuerpflichtige vor einer doppelten Besteuerung schützen, wenn sie ihre Einkünfte nicht nur in Deutschland erzielen. Für viele Länder mag dies auch von Vorteil sein, um keine unnötigen Steuern zu zahlen, doch in einem Land, in dem keine Steuern auf das eigene Einkommen gezahlt werden müssen, hat das neue Abkommen eher negative Auswirkungen bzw. können Steuerpflichtige nicht davon profitieren. Dennoch sollte strikt davon abgeraten werden nur zum Schein einen Wohnsitz in Dubai zu haben. Hier gilt das Motto „ganz oder gar nicht“.
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