(PM) Magdeburg, 11.06.2013 - Hat man als Anleger Kapital als Geldanlage zur Verfügung, ist die Risikostreuung des Kapitals sehr wichtig. Man bezeichnet die Verteilung des Kapitals auf unterschiedliche Anlageformen und Finanzprodukte auch als Diversifikation. Im Vordergrund steht das Vermindern des Risikos der Kapitalanlage in ihrer Gesamtheit, was durch die Verteilung des Kapitals auf unterschiedliche Finanzprodukte erreicht werden soll.
Wer eine Geldanlage sucht, die angemessene Renditen und steuerliche Vorteile bietet, ist mit einem Genussschein gut beraten. Der Steuereffekt entsteht dadurch, dass die bereits angefallenen Zinsen im jeweiligen Kurs des Genussscheines enthalten sind. Durch diese Methode steigt der Kurs eines Genussscheines während einer Zinsperiode und sinkt am Tag der Zinsausschüttung um die ausgezahlten Stückzinsen. Die Zinsen werden dabei wie Kursgewinne behandelt: Hält der Anleger seinen Genussschein länger als 12 Monate, kann er steuerfreie Erträge erzielen.
Generell gewinnt ein Anleger mit dem Kauf eines Genussscheines das Recht, am Erfolg eines Unternehmens teilzuhaben. Vom Aufbau und der Funktionsweise her sind Genussscheine dabei eine Mischung aus Aktien und Anleihen. Fast alle Genussscheine bieten eine feste jährliche Verzinsung und sind daher vergleichbar mit einer Anleihe. Ob diese Zinsen allerdings gezahlt werden, hängt vom Gewinn des Unternehmens ab. Wird in einem Geschäftsjahr kein positives Bilanzergebnis erwirtschaftet, erfolgt auch keine Zinszahlung. Dafür sind aber fast alle Genussscheine mit einem Nachzahlungsanspruch ausgestattet, d.h. wenn das Unternehmen in den nachfolgenden Geschäftsjahren wieder positive Bilanzergebnisse erzielt, werden die ausgefallenen Zinszahlungen nachgeholt. Fast alle Genussscheine werden von Banken herausgegeben, sind also hinsichtlich der Zinszahlungen sehr sicher. Trotzdem sollte man als Anleger auch hier nur auf Genüsse von Unternehmen mit guter Bonität setzen. Das gegenüber einer Anleihe leicht erhöhte Risiko von Genussscheinen wird im Gegenzug mit einem Renditevorteil von 1 bis 1,5% belohnt.
Eine Unterart der Genussscheine sind Genussrechte. Der Unterschied zwischen Genussrecht und Genussschein besteht darin, dass ein Genussschein verbrieft ist, während ein Genussrecht unverbrieft bleibt. Die MCM Investor Management AG hat jahrelange Erfahrung im Geschäft mit Genussrechten. Deren Anleger profitieren davon, dass die MCM Investor Management AG Immobilienprojekte erwirbt, die aus unterschiedlichen Gründen nicht mehr den Marktgegebenheiten entsprechen. Hier handelt es sich beispielsweise um denkmalgeschützte Immobilien, die sanierungsbedürftig sind. Diese werden dann nach Vorgabe optimiert und wieder veräußert. Der Anleger als Genussrechtsgeber partizipiert dabei am Geschäftserfolg des Unternehmens. „Genussrechte bieten für alle Beteiligten, wenn fair umgesetzt, realistische Chancen“, heißt es aus dem Magdeburger Haus.
Genussrechtskapital an Immobiliengesellschaften sind faktisch mit Sachwertvermögen unterlegt und bieten damit eine höhere Sicherheit als Genussrechte an einem Produktions- oder Serviceunternehmen. Als Beimischung und zur Diversifikation eines profitablen Portfolios sind Genussscheine also ein sehr empfehlenswertes Mittel, solange bei ihrer Auswahl auf die Bonität des herausgebenden Unternehmens geachtet wird.
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