Fachartikel, 13.07.2007
Perspektive Mittelstand
Bildung und Beruf
Die Mini-GmbH bzw. 1-Euro-GmbH als deutsche Antwort auf die Limited
Ab dem Frühjahr 2008 sollen Existenzgründer die Möglichkeit erhalten, sich mit einer so genannten 1-Euro-GmbH, auch Mini-GmbH genannt, selbstständig zu machen. In einem Überblick erfahren Sie, worüber sich diese neue Gesellschaftsform, als Alternative zur Rechtsform einer Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH) und der englischen Limited (Ltd.), charakterisiert.
Die Grundlagen für die neue Mini-GmbH beziehungsweise 1-Euro-GmbH sind im Gesetz zur Modernisierung des GmbH-Rechts und zur Bekämpfung von Missbräuchen (MoMiG) festgelegt. Insbesondere der neue § 5a GmbHG findet Anwendung. Die offizielle Bezeichnung dafür lautet "haftungsbeschränkte Unternehmergesellschaft".

Kennzeichen der 1-Euro-GmbH / Mini-GmbH

  • Das benötigte Mindestkapital beträgt 1 €
  • Die Gesellschafteranteile können ab Anteile zu 1 € gestückelt werden
  • Eine Mustersatzung kann ohne notarielle Beglaubigung verwendet werden
  • Durch die Nutzung der Mustersatzung und dem elektronischen Eintrag ins Handelsregister wird die Gründungsdauer auf bis zu einen Tag reduziert
  • 25 % des Jahresgewinns sind in die Rücklagen einzustellen. Dies erfolgt so lange bis der Eigenkapitalanteil 10.000 € beträgt, also die Voraussetzung für die klassische GmbH erfüllt ist. Zu diesem Zeitpunkt ist auch eine Umwandlung in die GmbH möglich, aber nicht notwendig
  • Die Firma muss mit dem Kürzel UG firmieren
  • Der Handelsregistereintrag erfolgt elektronisch in einem Standardformular
  • Die Übertragung von Geschäftsanteilen an neue und andere Gesellschafter wird erleichtert
  • Der Eintrag ins Handelsregister kann bereits erfolgen, wenn die Erklärung des Gründers vorliegt, dass die notwendigen Genehmigungen, wie z.B. gewerberechtliche Erlaubnisse, beantragt sind
  • Die Stammeinlage erfolgt in bar, also ohne Sacheinlagen
  • Die Anzahl der Gesellschafter ist auf maximal 3 beschränkt
  • Für die Unterschriften der Gesellschafter reicht eine öffentliche Beglaubigung
    Verwaltungssitz und Satzungssitz müssen nicht übereinstimmen. Der Verwaltungssitz kann auch im Ausland liegen
  • Die GmbH-Gesellschafter sind in der Gesellschafterliste eingetragen
  • Die Gesellschafter sind einzeln verpflichtet, den Insolvenzantrag zu stellen, wenn die GmbH keinen Geschäftsführer hat

Tipps

  • Überprüfen Sie, welche Rechtsform sich am besten für Sie eignet. Als Faustregel gilt: GmbH zur Absicherung hoher Haftungsrisiken, Limited bei internationalen Geschäften oder eben die 1-Euro-GmbH bei niedrigem Mindestkapital
  • Holen Sie sich neutrale Beratung, z.B. bei Existenzgründerberatungen oder durch die Netzwerke von Business Plan Wettbewerben
  • Stocken Sie sukzessive Ihr Eigenkapital auf. Dies ist nicht nur bei Haftungsrisiken von Vorteil, sondern z.B. auch bei Bankgesprächen, für Investitionen und um mehr Flexibilität zu erhalten
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