Die Betriebshaftpflichtversicherung
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(PM) Leipzig, 05.03.2014 - Sie sichert den Betrieb, vor Personen und Sachschäden ab. Werden auch Vermögensschäden verursacht, kann eine Betriebshaftpflichtversicherung dafür eintreten. Meist sind in der Betriebshaftpflicht auch die•Umwelthaftpflichtversicherung•Produkthaftpflichtversicherungsowie die Bauherren und Grundbesitzer Haftpflichtversicherung inbegriffen. Vor- und Nachteile der BetriebshaftpflichtAls Vorteil dieser Versicherung sieht man in der finanziellen Absicherung bei entstanden Schäden. Bei großen Schäden kann sogar die Existenz des Unternehmers bedroht sein. Auch eventuelle Kosten für Gutachten und Gerichtsverfahren übernimmt die Betriebshaftpflichtversicherung. Als Nachteil kann es sein, das die Versicherung den bestehenden Vertrag nach zu vielen Schadensfällen kündigt. Problematisch wird es meist dann, wenn eine neue Versicherung gefunden werden muss. Oftmals dauert es auch sehr lange Zeit, bis der Schaden von der Versicherung gezahlt wird.Beiträge zur BetriebshaftpflichtversicherungDer Beitrag richtet sich vor allem danach wie viele Mitarbeiter im Unternehmen beschäftigt sind und in welcher Branche das Unternehmen tätig ist. Werden zudem noch Anbauflächen bewirtschaftet und Tierhaltung betreibt, ist die Fläche auch Maßgeblich für die Beiträge. Durch eine Selbstbeteiligung im Schadensfall, kann der Beitrag in entsprechender Höhe gemindert werden.Deckungssumme, Haftausschlüsse und Haftungsansprüche an die BetriebshaftpflichtDie Deckungssumme der Betriebshaftpflichtversicherung ist vom gewählten Tarif abhängig. Meist werden als Standardabsicherung für Personenschäden 2 Mio. Euro, für Sachschäden 1 Mio. Euro und für Vermögensschäden 100.000 Euro angegeben. Doch oft reicht diese Deckungssumme dem Unternehmen nicht aus. Eine Anpassung der Deckungssumme ist gegebenenfalls anzuraten. Je nach Versicherung und Versicherungstarif werden verschiedenen Haftungsausschlüsse festgelegt. Diese Haftungsausschlüsse sollten vor Unterzeichnung genau geprüft werden. Falls es zu einem Schaden kommt der ausgeschlossen ist, haftet die Versicherung nicht für den entstandenen Schaden. Generell sind in der Betriebshaftpflichtversicherung Vermögens-, Personen- und Sachschäden versichert. Der jeweilige Tarif oder Angebot der Versicherung sollte vom Unternehmer sehr genau geprüft werden, damit er nicht, trotz einer Betriebshaftpflichtversicherung bei einem Schaden, vor dem Aus seiner Firma steht, weil der Schaden von der Versicherung nicht reguliert wird.Weitere Informationen zur Betriebshaftpflichtversicherung findet man auf ANSPRECHPARTNER/KONTAKT
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