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Rechtsunsicherheit bezüglich der Dichtheitsprüfung: Kippt nach NRW nun auch die Eigenkontrollverordnung (EKVO) in Hessen?

(PM) Frankfurt/M., 12.04.2012 - Sowohl nach der EU-Richtlinie als auch nach dem Bundeswasserhaushaltsgesetz müssen Privatanschlüsse, die ans öffentliche Netz führen, dicht sein (Schlagwort: Dichtheitsprüfung der privaten Abwasserleitungen). Während auf der Bundesebene keine konkreten Fristen vorgeschrieben sind, sollten in NRW die Prüfungen bis 2015 abgeschlossen sein. In Hessen sollte nach der EKVO eine Kontrolle bis zum 31.12.2024 erfolgen für Hausanschlüsse, die vor dem 31.12.1995 errichtet wurden bzw. bis spätestens 31.12.2039 für Hausanschlüsse, die nach dem 01.01.1996 errichtet oder saniert wurden.

Vor diesem Hintergrund haben in Hessen viele Kommunen bereits mit den Prüfungsarbeiten angefangen (z.B. in Frankfurt die SEF) oder sind zumindest in der Planungsphase. Nun will aber Umweltministern Lucia Puttrich (CDU) die Aussetzung der Dichtigkeitsprüfung im Rahmen der EKVO veranlassen. Damit hat sie bei vielen Bürgern und Kommunen für Verwirrung gesorgt. Insbesondere bei jenen, die bereits für Kontrollen und Sanierungsmaßnahmen bezahlt haben.

Da es nach dem Bundeswasserhaushaltsgesetz außer Frage steht, dass defekte Abwasseranlagen zu sanieren sind, wollen einzelne Kommunen weiterhin an der Prüfungspflicht festhalten. Daher besteht (Rechts-)Unsicherheit bei vielen betroffenen Eigentümern. Angesichts der momentanen Situation empfiehlt die AA Abfluss-AS GmbH, vor dem Einleiten weiterer Maßnahmen, sich zunächst mit der Kommune in Verbindung zu setzen.
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