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Rolf Nagel
Pressemitteilung

Wildwuchs bei der DEUTSCHEN BANK

(PM) , 06.02.2007 - Die Deutsche Bank fordert von mir die Bezahlung von 15 Euro für die Ausstellung einer Zinsertragssteuerbescheinigung. Zuerst musste ich die Steuerbescheinigung schriftlich beantragen, dann sollte ich Sie schriftlich als verlustig erklären. Nachdem ich mitteilte, dass ich natürlich nicht eine Verlustserklärung abgeben kann, da mir weder mündlich noch schriftlich eindeutig zugesagt noch bewiesen wurde, das die Steuererklärung überhaupt an mich abgeschickt wurde. Wurde ich aufgefordert, schriftlich in einem Formular zu erklären, das ich die Steuerbescheinigung, obwohl niemand bei der Deutschen Bank genau weis ob diese per Post an mich überhaupt abgesendet wurde, dass ich Sie nicht erhalten hätte. Heute im Jahre 2007 erhielt ich nun die Aufforderung für die Ausstellung der Steuerbescheinigung 15 Euro zu zahlen. Laut Sachbearbeiter muss diese Steuerbescehinigung in Frankfurt gedruckt werden. Immerhin ist es ein deutsches Produkt. Liebe DEUTSCHE Bank es gibt in deutschland sogar Banken, die das ohne Aufforderung, ohne schriftlichen Antrag und ganz von selbstverständlich kostenlos, ohne Notarielle Beglaubig, einfach dem Kunden zusenden. Es sind eigentlich alle Banken und Sparkassen. Rätselhaft wie die das Organisatorisch auf die Beine stellen? Schließlich ist es ja auch mein Problem eine ordnunggemäße Stuererklärung dem Finanzamt ein zu reichen. Für die wertlose schriftliche Zwischensteuererklärung, die ich bisher kostelos von der Deutschen Bank erhielt, möchte ich mich herzlichst und erfurchtsvoll bedanken. Nach meiner Auffassung ist die Zinsertragsteuerbescheinigung eine Bring- und keine Hohlschuld. Liebe Deutsche Bank, so bekommt ihr die Privatkunden nicht zurück. Sind doch auch eigentlich lästig oder? Liebe Bank darf ich die 15 Euro von der Steuer als Werberkosten abziehen und ggf. die Prozesskosten dafür auch? Bitte beachten Sie meine Allgemeinen Geschäftsbedingungen als Privatmann, jede Bearbeitung Ihrer Werbeschreiben stelle ich ab sofort mit einer Bearbeitungsgebühr von 20 Euro in Rechnung. Auch vielen Dank für Ihre Fondsberatung im letzten Jahr durch Ihre Spezialisten. Gelegentlich richte ich ein Seminar ein, was ist ein MDAX und wieviel Prozent, über 2 v. H, sollte dann der Fonds auch i m MDAX investiert sein? Volksbefragung ist zulässig. Ach ja, sorry, das war ja kein Hauseigenes Produkt. Schade hätte gerne einen MDax Fonds gehabt, allerdings dann bitte, mit einer Streuung über 2 % in Mittelstandswerten, dann hätte ich im vergangenen Jahr noch ein gutes Plus gemacht. Vielleicht klappt es ja beim nächsten Male. Vielleicht beschäftigt sich ja der Vorstand mal mit meinen 15 Euro Fehlbetrag, Mahnkostenbearbeitung hierfür gehen natürlich zu Ihren Lasten. Verantwortlicher Autor im Sinne des Pressegesetzes Rolf Nagel, 50354 Hürth, Franziskusstr. 21
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