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Der Zweck heiligt nicht jedes Mittel

Der Ankauf von geklauten Bankdaten erhitzt die Gemüter - Ein klassisches Entscheidungsdilemma
(PM) Rosenheim, 08.02.2010 - Politiker, Juristen, Journalisten und deutsche Staatsbürger bewegt seit Tagen eine heftige Diskussion über das Für und Wider des Ankaufs gestohlener Bankdaten möglicher Steuersünder. Rechtsstaatlichkeit, außenpolitisches Risiko, Prämierung von Straftaten steht dem Argument der Steuergerechtigkeit gegenüber. Ein Entscheidungsdilemma, das ein prädestiniertes Beispiel dafür ist, wie verantwortete Entscheidungen getroffen werden sollen und wie nicht.

Die juristischen Experten, wie auch die Datenschützer bezeichnen den geplanten Ankauf der illegalen Daten als unrechtmäßig. Auch der Begriff der Hehlerei, also das Handeln mit Sachen, die ein anderer gestohlen hat, wird hier oft in den Mund genommen.

Unser Staat sollte sich auf seine rechtsstaatlichen Prinzipien besinnen und dafür sorgen, dass Recht eingehalten wird und nicht neues Unrecht geschaffen wird. Wir erwarten von einem Rechtsstaat, dass er dafür Sorge trägt, dass die Gesetze, die er erlässt auch eingehalten werden. Wenn nun in einer Güterabwägung zwischen zwei Gesetzesverstößen, nämlich einerseits der Steuerhinterziehung und andererseits der unrechtmäßigen Datenbeschaffung, abgewogen werden muss, gilt dies als klassische Dilemmasituation.

Diese kann nur gelöst werden, in dem entweder nach alternativen Lösungen gesucht wird, oder indem man sich an einem höheren Gut/Wert orientiert. Hier stehen wir vor einer ethischen Güterabwägung, die dialektisch angegangen werden muss.
Als alternative Lösung ist zu prüfen, ob der rechtswidrige Kauf der illegalen Daten die einzige Möglichkeit darstellt, die unterstellten Steuerhinterziehungen aufzudecken. Dem ist sicher nicht so. Sicherlich ist es eine einfache und aus der Situation heraus offensichtliche Möglichkeit, aber nicht die Ultima Ratio.

Wenn wir nun dennoch unterstellen würden, dass es keine Alternativen für den Staat geben würde, um die Steuerhinterziehung aufzudecken, müsste die Frage nach dem höheren Gut/Wert abgewogen werden. Hierbei ist nicht zwingend der Geldwert zu verstehen, also die 2,5 Mio. € für den Datenkauf gegenüber den vermeidlichen 100 Mio. € Steuernachzahlungen, sondern nach dem höheren ethischen Wert. Also ist das Gut der Rechtstaatlichkeit höherwertiger als ein bestimmter Euro-Betrag oder das mögliche Sühnen einer Straftat, hier konkret der Steuerhinterziehung?

Welches Gut/ Wert ist hier höher zu bewerten? Schutzfunktion des Staates oder Rechtsstaatlichkeit? Es muss also immer von Fall zu Fall eine individuelle Güterabwägung stattfinden um zu verantworteten Entscheidungen und Handlungen zu gelangen. Und kein „das haben wir schon mal so gemacht, also machen wir es jetzt wieder so“.

Die Repräsentanten, allen voran Frau Dr. Merkel, haben in ihrer Güterabwägung und in ihrer Vorbildfunktion entschieden: Bei der Entscheidung kann entweder der ökonomische Aspekt „wenn sich's wirtschaftlich rechnet, dann darf man schon auch mal was von Verbrechern kaufen“ oder die Sühnung der Straftat von Steuerhinterziehung oder beide zusammen Einfluss genommen haben. Damit tritt aber der Wert der Rechtsstaatlichkeit in den Hintergrund.

Schade, dass die Mehrzahl unserer Politiker so denken. So wird es schwierig, verantwortete Entscheidungen von Anderen einzufordern. Welche Legitimation haben dann diese Politiker noch, wenn sie von Unternehmern und Managern Entscheidungen und Handlungen einfordern, die den rechtstaatlichen und sozialen Grundsätzen folgen und nicht der reinen Ökonomie?

Ich hoffe, dass unsere Leser sich in vergleichbaren Entscheidungsdilemmatas sorgfältiger mit dem Entscheidungsprozess und verantworteter mit der Entscheidung umgehen. Für alle, die sich dabei nicht sicher sind bietet atunis ein umfangreiches Angebot von dialektischen Methoden zur Entscheidungsfindung an.

…am 6.5./7.5.10 findet unser Grundlagen-Seminar „Dialektik für Manager“ statt
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