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Pressemitteilung

Der Zollbeauftragte im Fokus - Unternehmen optimieren die Zoll- und Logistikprozesse

Das Thema Zoll gerät aktuell für viele Unternehmen wieder in den Blickpunkt und die Notwendigkeit einer effizienten und prozessorientierten Zollabwicklung wird in immer mehr Unternehmen erkannt.
(PM) Frankfurt am Main, 20.08.2010 - Nach der Materna Zoll-Studie 2009/2010 führen die durch gesetzliche Vorgaben konkretisierten Anforderungen beispielsweise beim Status als zugelassener Wirtschaftsbeteiligter oder der AEO-Zertifizierung (Authorised Economic Operator) zu einem erhöhten Bewusstsein, die eigenen Organisationsstrukturen im Zollbereich im Hinblick auf mehr Prozessverantwortung anzupassen.

58% der Unternehmen besitzen heute einen Prozessverantwortlichen Zoll (2008 waren es 54%) und 64% einen Prozessverantwortlichen Logistik (2008 waren es 62%). Die Notwendigkeit zu mehr Prozessverantwortung ist also mittlerweile bei einer Mehrheit der Unternehmen angekommen.

Ein zweiter Treiber des Themas Zoll in den Unternehmen ist die seit 2008 einem starken Wandel unterworfene Abwicklung durch die Zollbehörden. Kernpunkt ist dabei der modernisierte Zollkodex, der vor allem eine Verringerung der Zahl der Zollverfahren, eine verstärkte Harmonisierung der Zollregeln und ihrer Anwendung und die Vereinfachung der Zollverfahren, insbesondere durch die Umstellung auf EDV zum Ziel hat. Der modernisierte Zollkodex ist am 24. Juni 2008 in Kraft getreten und spätestens ab dem 24. Juni 2013 von allen Beteiligten anzuwenden. Oberstes Ziel der veränderten Rahmenbedingungen ist die Absicherung der durchgängigen internationalen Lieferkette („supply chain“) vom Hersteller einer Ware bis zum Endverbraucher.

Ein dritter Kernpunkt der Neuerungen ist der von der Zollverwaltung verliehene Status als Zugelassener Wirtschaftsbeteiligter (AEO). Den mittlerweile über 1000 Unternehmen, die den Status als Zugelassener Wirtschaftsbeteiligter erlangt haben, werden u.a. Erleichterungen bei sicherheitsrelevanten Zollkontrollen gewährt. Auch wenn weiterhin Unternehmen zollrechtliche Vereinfachungen bewilligt werden können ohne dass diese den AEO-Status besitzen, so sind doch mittlerweile nahezu sämtliche Bewilligungsvoraussetzungen des AEOs auch für die Teilnahme an vereinfachten Verfahren (z.B. Anschreibeverfahren zum freien Verkehr, zugelassener Ausführer) einschlägig.

In vielen Unternehmen werden deshalb jetzt die Weichen gestellt, um für den modernisierten Zollkodex gerüstet zu sein und vom Status des zugelassenen Wirtschaftsbeteiligten (AEO) zu profitieren.

An diesem Punkt setzt das neue Seminar „Der Zollbeauftragte im Unternehmen“ der Neue DEUTSCHE KONGRESS GmbH an. Das Seminar unterstützt Unternehmen dabei, ihre Zollprozesse zu optimieren. Die aktuell in den Unternehmen zum „Zollbeauftragten“, „Zollermächtigten“ oder „Gesamtverantwortlichen Zoll“ ernannten Mitarbeiter werden für die Wahrnehmung der vielfältigen Aufgaben fit gemacht. Das Seminar bietet am ersten Tag einen kompakten Überblick, wie die Zollabwicklung im Unternehmen organisatorisch und personell zukunftsfest aufgestellt werden kann und verschafft den zuständigen Mitarbeitern das fachliche Wissen, damit diese für das Unternehmen eine optimale Export- und Zollabwicklung gewährleisten können. Es bietet Ideen und Lösungen für sichere und kosteneffiziente Prozesse in allen Zollbelangen. Am vertiefenden zweiten Tag werden Haftungsfragen eingehender besprochen und die Voraussetzungen für die Bewilligung des Status als Zugelassener Wirtschaftsbeteiligter (AEO) geklärt, damit die Unternehmen von möglichen Vereinfachungen bei der Zollabwicklung profitieren können.

Seminartermine:
30. November und 01. Dezember 2010, Stuttgart
01. und 02. Februar 2011, Düsseldorf
(Weitere Termine auf Anfrage)

Die Seminargebühr beträgt für einen Tag € 995,- oder für zwei Tage € 1.695,-.

Bei Anmeldung bis zum 30. September 2010 sparen Sie 100,- Euro.

Weitere Informationen unter
www.deutsche-kongress.de/zoll
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Frau A. Pape
Geleitsstraße 14
60599 Frankfurt
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