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Der Sach- und Fachkundenachweises für Makler und Verwalter

Nach dem Willen des IVD soll jetzt auch der Sach- und Fachkundennachweis für Makler und Verwalter eingeführt werden. Damit soll vor allem die fachliche Kompetenz gewährleistet sein und ein gleichbleibender Standard eingeführt werden.
(PM) Berlin, 15.12.2015 - Der Sach- und Fachkundennachweis soll, nach dem Verlangen des Immobilienverbandes IVD, jetzt auch für die Makler und Verwalter eingeführt werden. Der IVD und seine Vorgänger treten schon lange für so einen Sach- und Fachkundennachweis ein. Aber erst jetzt nach gut 90 Jahren liegt erstmals ein Gesetzentwurf auf dem Tisch vor. Nach dem IVD ist es mehr denn je an der Zeit hierfür.

Immobilienmakler und Immobilienverwalter sollten jetzt vor der Aushändigung der Gewerbeerlaubnis, gemäß § 34 c GewO, ihre fachlichen Kompetenzen und damit einhergehende Qualifikationen für den Beruf nachweisen. Der Präsident des IVD sagte jüngst: „Die Aufgaben und die Verantwortung der Makler und Verwalter steigen stets und sind in den letzten Jahren immer umfangreicher geworden, dass eine gewisse Marktkenntnis und Qualifikation absolut notwendig ist.“ Der Markt ist komplizierter geworden. Das Auge des Gesetzes und die Anwälte schauen viel genauer hin als es noch vor vielen Jahren der Fall war. Dafür muss man in Zukunft besser gerüstet sein, um als Makler oder Verwalter nicht unnötig auf die Nase zu fallen. Nur allzu schnell flattert heutzutage eine Abmahnung in das Haus. Viele Rechtsstreitigkeiten würden sich durch eine vernünftige und fachliche Fachkenntnisse einfach vermeiden lassen.

Es ist nicht mehr ausreichend nur eine Gewerbeerlaubnis zu erteilen. Es muss vielmehr sicher gestellt sein, dass Sach- und Fachkundennachweise als Voraussetzung gelten, um ein Immobilienmaklerunternehmen zu eröffnen oder um als Immobilienverwalter tätig zu sein. Schon seit einigen Jahren fordern die Verbände ein gesetzliche feste Verankerung für Sach- und Fachkundennachweis, damit durchgehend gleiche Qualitätsstandards im Immobilienmarkt herrschen.

Aber im ersten Schritt wird der neue Gesetzentwurf nur festschreiben, wer von der Regelung betroffen ist, wie die Übergangsfristen lauten und für welche Regelung “Alten-Hasen” gilt, die schon lange im Geschäft sind. In erster Linie soll der vorliegende Gesetzesentwurf nämlich erst mal die Berufszulassung und die Versicherungspflicht regeln. Grundsätzlich sollte sich erst einmal jeder, der als Makler oder Verwalter tätig sein möchte, prüfen lassen. Welche Abschlüsse und Ausbildungen anerkannt werden, wird noch durch das Bundeswirtschaftsministerium in einem Katalog festgesetzt. Informationen über den aktuellen Stand in dieser Angelegenheit erhalten sie unter anderem beim IVD.
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